Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen aufgrund ihrer Qualifikation zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Sie arbeiten vorrangig in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz in privaten und öffentlichen Bereichen. Als Dienstleister sind sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen kundenorientiert tätig.
Zuvor könnte die Ausbildung zum/zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit absolviert werden. Dies ist ein 2-jähriger Ausbildungsberuf.

Organisation der Ausbildung

Thema Dokumente und Inhalte
Allgemeines zum Ausbildungsberuf
Gesetzliche Rahmen Ausbildungsbeginn
Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich)
Ausbildungsvergütung
Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz
Wer darf ausbilden?
Weitere Fragen zur Ausbildung? Ihre Ansprechpartner 
Nach der Ausbildung Weiterbildung

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Thema Dokumente und Inhalte
Prüfung
(Abschlussprüfung Teil 1 und 2)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB)
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine Anmeldetermine
Prüfungstermine
Das Ergebnis Prüfungsergebnisse online
Punkteschlüssel
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
Weitere Fragen zur Prüfung? Ihre Ansprechpartner
Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung  (siehe Punkt "B").