Prüfungsergebnisse online
Wir bieten den Prüfungsteilnehmern die Möglichkeit die vorläufigen Noten ihrer schriftlichen Prüfung online einzusehen.
- Vorläufige Ergebnisse im Azubi-Infocenter abrufen
- Zugangsdaten für das Azubi-Infocenter
- Die schriftlichen Ergebnisse unterscheiden sich von den schulischen Noten?
- Sie haben bei den schriftlichen Prüfungen weniger als 50 Punkte erzielt?
- Ihre Prüfung erstreckt sich über mehrere Tage und an einem davon sind Sie krank?
Vorläufige Ergebnisse im Azubi-Infocenter abrufen
Sobald die vorläufigen Ergebnisse von der IHK freigegeben wurden, erhalten die registrierten Benutzer/-innen des Azubi-Infocenters eine E-Mail mit einem entsprechenden Hinweis.
Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse. Diese müssen noch von uns geprüft und von den Prüfungsausschüssen bestätigt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu einer möglichen mündlichen Ergänzungsprüfung auf der Ergebnisseite.
Weitere Informationen zum IHK-Punkteschlüssel.
Jetzt Ergebnisse online einsehen: Azubi-Infocenter
Zugangsdaten für das Azubi-Infocenter
Zum Registrieren und Einrichten des persönlichen Accounts benötigen Sie einen Aktivierungscode, den Sie mit unserem Schreiben “Eintragung eines Berufsausbildungsvertrags” per Post erhalten haben.
Sie finden das Schreiben mit Ihrem Aktivierungscode nicht mehr? Dann fordern Sie jetzt den Aktivierungscode erneut an!
Und schon kann's los gehen:
- Registrieren
- Anmeldefelder vollständig ausfüllen
- E-Mail mit Bestätigungslink aufrufen und Account freischalten
- Anmelden
- Aktivierungscode, den du von uns per Post bekommen hast und
- Identnummer (steht auf deiner Eintragungsbestätigung über deinem Namen) bereithalten
- Nach Eingabe des Aktivierungscodes ist deine Registrierung abgeschlossen!
Bitte behandeln Sie Ihre Login-Daten vertraulich und schützen Sie sie gegen unbefugte Verwendung durch Dritte. Mit den Login-Daten können sensible personenbezogene Informationen über Sie abgerufen werden.
Die schriftlichen Ergebnisse unterscheiden sich von den schulischen Noten?
Das liegt daran, dass bei der IHK-Prüfung nur die Ergebnisse des Prüfungstages zählen, die Einreichungsnote wird nicht mit der Prüfungsnote verrechnet. Die Einreichungsnote fließt nur in das Schulzeugnis ein.
Sie haben bei den schriftlichen Prüfungen weniger als 50 Punkte erzielt?
Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Sie können die Prüfung insgesamt drei Mal ablegen.
Wichtig ist, dass Sie trotzdem zur praktischen Prüfung kommen. Sollten Sie einfach nicht erscheinen, werden alle Prüfungsleistungen mit “0 Punkte” bewertet. Damit würden auch die Prüfungsteile verloren gehen, bei denen Sie ausreichende oder bessere Prüfungsleistungen erzielt haben. Denn 50 Punkte (= Note 4,4) und und mehr bedeutet “ausreichend” und kann in einer Wiederholungsprüfung angerechnet werden.
Ihre Prüfung erstreckt sich über mehrere Tage und an einem davon sind Sie krank?
Wichtig ist, dass Sie eine Kopie der Krankmeldung an unsere IHK senden.
Fragen Sie beim zuständigen Sachbearbeiter nach, an welchen Prüfungsteilen Sie trotzdem noch teilnehmen können.