Prüfungsergebnisse online

Wir bieten den Prüfungsteilnehmern die Möglichkeit die vorläufigen Noten ihrer schriftlichen Prüfung online einzusehen.
Das Portal ist ab dem 18. Dezember bis Ende Februar 2024 geöffnet.
Die Teilnehmer der Abschlussprüfung können die vorläufigen Noten ihrer schriftlichen Prüfungen über einen externen Link in der IHK-Online-Datenbank einsehen. Dafür brauchen Sie Ihre Login-Daten. Die Zugangsdaten werden Prüfungsteilnehmern per Post an ihre Privatadresse zugesandt. Mit diesen Zugangsdaten ist auf der Internetseite ein persönlicher Login möglich. Die Anleitung zum Einloggen sowie den IHK Punkteschlüssel finden Sie am Ende dieser Seite unter “Links und Downloads”.
Wichtig: Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse. Diese müssen noch von der IHK Rhein-Neckar geprüft und von den Prüfungsausschüssen bestätigt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu einer möglichen mündlichen Ergänzungsprüfung auf der Ergebnisseite.
Sicherheitshinweis: Bitte behandeln Sie Ihre Login-Daten vertraulich und schützen Sie sie gegen unbefugte Verwendung durch Dritte. Mit den Login-Daten können sensible personenbezogene Informationen über Sie abgerufen werden. Falls Sie keinen Abruf Ihrer Prüfungsergebnisse über unsere Webseite wünschen, bitten wir Sie, uns dies telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Die schriftlichen Ergebnisse unterscheiden sich von den schulischen Noten?

Das liegt daran, dass bei der IHK-Prüfung nur die Ergebnisse des Prüfungstages zählen, die Einreichungsnote wird nicht mit der Prüfungsnote verrechnet. Die Einreichungsnote fließt nur in das Schulzeugnis ein.

Sie haben bei den schriftlichen Prüfungen weniger als 50 Punkte erzielt?

Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Sie können die Prüfung insgesamt drei Mal ablegen.
Wichtig ist, dass Sie trotzdem zur praktischen Prüfung kommen. Sollten Sie einfach nicht erscheinen, werden alle Prüfungsleistungen mit “0 Punkte” bewertet. Damit würden auch die Prüfungsteile verloren gehen, bei denen Sie ausreichende oder bessere Prüfungsleistungen erzielt haben. Denn 50 Punkte (= Note 4,4) und und mehr bedeutet “ausreichend” und kann in einer Wiederholungsprüfung angerechnet werden.

Ihre Prüfung erstreckt sich über mehrere Tage und an einem davon sind Sie krank?

Wichtig ist, dass Sie eine Kopie der Krankmeldung an die IHK senden.
Fragen Sie beim zuständigen Sachbearbeiter nach, an welchen Prüfungsteilen Sie trotzdem noch teilnehmen können.