Ersatzausfertigung, Prüfungs- und Lehrzeitbescheinigung BfA/LVA Ihrer Berufsausbildung
Sie haben erfolgreich eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bei der IHK Rhein-Neckar abgeschlossen, haben Ihr Abschlusszeugnis jedoch nicht mehr verfügbar? Kein Problem, wir stellen Ihnen per Antrag und gegen eine Gebühr von 50,00 Euro eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung (Ersatzausfertigung, Prüfungsbescheinigung, Lehrzeitbescheinigung für BfA/LVA) aus.
Für eine Lehrzeitbescheinigung für die BfA beziehungsweise LVA muss das Schreiben der BfA beziehungsweise LVA als Kopie beigelegt werden.
Den Antrag auf Ersatzausfertigung können Sie über unser Online-Formular stellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden. Die Prüfungssachbearbeiter der Zwischen- und Abschlussprüfungen helfen Ihnen gerne weiter.