Das Berichtsheft
Eine wichtige Rolle für die ordnungsgemäße Durchführung und die Überwachung der Ausbildung kommt den schriftlichen
Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) zu. Jeder Auszubildende hat über die gesamte Dauer der Ausbildung kontinuierlich schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen, welche in Form und Inhalt geeignet sind, den Verlauf der Ausbildung zu dokumentieren.
Varianten bei Ausbildungsnachweisen
Die Ausbildungsnachweise können
- in täglicher Form oder
- in wöchentlicher Form
geführt werden.
Vorlagen für Ausbildungsnachweise
- Ausbildungsnachweis/Berichtsheft Deckblatt (PDF-Datei · 71 KB)
- Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, tägliche Form (mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-Datei · 54 KB)
- Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, tägliche Form (ohne Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-Datei · 46 KB)
- Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, wöchentliche Form (mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-Datei · 56 KB)
- Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, wöchentliche Form (ohne Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-Datei · 44 KB)
Schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweise
Es ist zwingend vorgeschrieben, dass im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, ob die Ausbildungsnachweise in schriftlicher oder in elektronischer Form geführt werden (§11 Abs. 1 Nr. 10 BBIG).
Grundlage ist das am 5. April 2017 in Kraft getretene Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes, das eine entsprechende Änderung des Berufsbildungsgesetzes zur Folge hatte.
Elektronisch heißt dabei, Führung am elektronischen Gerät. Der Ausbildungsnachweis kann bei Ausdruck und Unterschrift schriftlich bestätigt oder vorgelegt werden, geführt ist er aber dennoch elektronisch.
Schriftlich bedeutet handschriftliches Führen.
Schriftlich bedeutet handschriftliches Führen.
Ein falsch gesetztes Kreuz im Berufsausbildungsvertrag berührt weder die Eintragungsfähigkeit des Ausbildungsvertrages noch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages.
Für das Führen eines elektronischen Berichtsheftes gelten die gleichen formalen Voraussetzungen wie für das Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen wird durch das Abzeichnen des Auszubildenden und des Ausbilders sichergestellt. Bei Verwendung eines elektronischen Anwendungsprogrammes kann das Abzeichnen ohne erhöhte Formerfordernisse erfolgen.
Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen
Der Berufsbildungsausschuss der IHK Rhein-Neckar hat in seiner Sitzung am 12. März 2019 auf Grundlage der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 8. Oktober 2018 eine
Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (PDF-Datei · 175 KB) beschlossen.
Rolle der Ausbildungsnachweise für die Prüfungszulassung
Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) sind gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss vom/von der Auszubildenden und vom Ausbilder/von der Ausbilderin per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind.
Bei falschen Angaben kann eine Zulassung nicht erteilt bzw. eine bereits ausgesprochene Zulassung widerrufen werden.
In bestimmten Fällen kann der Prüfungsausschuss Einsicht in die Ausbildungsnachweise verlangen, um über die Zulassung entscheiden zu können. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn umfangreiche Fehlzeiten während der Ausbildung entstanden sind. Dann muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel erreicht worden ist.
Ausbildungsnachweise bei der mündlichen/praktischen Prüfung
Ist der Prüfungsteilnehmer zur Abschlussprüfung zugelassen, verlangen und prüfen die Prüfungsausschüsse am Tag der Abschlussprüfung die Ausbildungsnachweise nicht mehr.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das
IHK-Ausbildungsteam wenden.
Vorlagen für Berichtshefte
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Ausbildungsnachweis/Berichtsheft Deckblatt (PDF-DATEI · 72 KB)
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Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, tägliche Form (mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-DATEI · 55 KB)
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Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, tägliche Form (ohne Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-DATEI · 46 KB)
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Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, wöchentliche Form (mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-DATEI · 56 KB)
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Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, wöchentliche Form (ohne Bezug zum Ausbildungsrahmenplan) (PDF-DATEI · 44 KB)
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Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (PDF-DATEI · 175 KB)