Ausbildung

Verträge und Anlagen

Berufsausbildungsvertrag online

Als Service bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam Ihren Ausbildungsbetrieben an, die Ausbildungsvertragsdaten online zu erfassen und den Ausbildungsvertrag Digital zu erstellen. Mehr Infos gibt’s hier.

Änderungsvertrag

Möchten Sie Ihre Ausbildungszeit abkürzen, wegen aufgetretener Krankheit verlängern oder die Fachrichtung oder sogar den Beruf ändern, dann finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB) das erforderliche Formular.

Anlage Teilzeitausbildung

In bestimmten Einzelfällen kann eine Ausbildung auch in Teilzeit durchgeführt werden. Nähere Informationen zur Teilzeitausbildung finden Sie hier.

Wechsel des Ausbildungsbetriebes

Wechselt ein Auszubildender während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb, so wird der alte Vertrag gekündigt oder aufgehoben und eine Information an die IHK gesendet. Der neue Ausbildungsbetrieb schließt mit dem Azubi einen neuen Ausbildungsvertrag (Onlinevariante), in welchem die bisherige Ausbildungszeit ganz oder teilweise angerechnet werden kann (für diesen Vertrag handelt es sich dann um eine Verkürzung, auch wenn die Gesamtausbildungszeit nicht verkürzt wird.)
In Einzelfällen, z. B. bei einem Wechsel innerhalb der Firmengruppe oder bei einem Betriebsübergang auf einen anderen Inhaber gemäß § 613a BGB, wenn alle anderen Vertragsinhalte (Urlaub, Vergütung etc.) unberührt bleiben und keine neue Probezeit vereinbart wird, kann auch der Übernahmevertrag (DOCX-Datei · 55 KB) genutzt werden.

Abmeldung eines Ausbildungsverhältnisses

Wird ein Ausbildungsvertrag durch Kündigung oder Aufhebung vorzeitig beendet, so ist durch den Ausbildungsbetrieb auch die zuständige Stelle (IHK) darüber zu informieren, damit eine Austragung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfolgen kann. Zur Abmeldung senden Sie am besten eine Kopie der Aufhebung oder Kündigung. Alternativ kann auch dieser Abmeldebogen (PDF-Datei · 117 KB) genutzt werden.

Auslandsaufenthalt

Teile der Ausbildung können auch im Ausland durchgeführt werden, sofern dies der Ausbildung dient. Weitere Informationen zur Berufsausbildung ohne Grenzen finden Sie hier. Zur Ergänzung des Ausbildungsvertrages können Sie diese Zusatzvereinbarung (DOC-Datei · 34 KB) verwenden.

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung ist ein gefördertes Praktikum vor der Ausbildung von mindestens 4 bis 12 Monaten. Weitere Informationen und alle Vordrucke finden Sie hier.