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Merkblätter: Pflichtangaben Geschäftsbriefe

Unternehmen, die im Handels-, oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften einhalten. Die gesetzlichen Pflichtangaben sollen es den Geschäftspartnern möglich machen, sich bereits am Anfang einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Begriff "Geschäftsbrief" sowie die für die jeweilige Rechtsform geltenden Pflichtangaben von Geschäftsbriefen einschließlich unverbindlicher Muster von Geschäftsbriefen.
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Als Geschäftsführer einer GmbH oder deren Unterform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) müssen Sie diese gesetzlichen Pflichtangaben auf den Geschäftsbriefen beachten.

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Die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten (eingetragener Kaufmann (e.K.) / eingetragene Kauffrau (e.Kfr.) erläutern wir Ihnen hier...

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Hier erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Kommanditgesellschaften einschließlich deren Sonderform der GmbH & Co. KG.

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Wenn Sie eine offene Handelsgesellschaft betreiben, informieren wir Sie hier, welche gesetzlichen Pflichtangaben auf den Geschäftsbriefen zu beachten sind.

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Hier finden Sie die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Aktiengesellschaften.

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Sie betreiben eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Dann erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Geschäftsbriefe ausgestalten sollten.

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Wenn Sie eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts führen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Geschäftsbriefe wie hier beschrieben, zu gestalten.

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Informationen und Empfehlungen zur Gestaltung von Geschäftsbriefen von gewerbetreibenden Einzelunternehmern ohne Handelsregistereintrag finden Sie hier...

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Hier informieren wir Sie über die gesetzlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von eingetragenen Genossenschaften.