Merkblätter: Pflichtangaben Geschäftsbriefe

Unternehmen, die im Handels-, oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften einhalten. Die gesetzlichen Pflichtangaben sollen es den Geschäftspartnern möglich machen, sich bereits am Anfang einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Begriff "Geschäftsbrief" sowie die für die jeweilige Rechtsform geltenden Pflichtangaben von Geschäftsbriefen einschließlich unverbindlicher Muster von Geschäftsbriefen.
Link: Merkblatt GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Link: Merkblatt Einzelkaufleute eingetragener Kaufmann (e.K.) / eingetragene Kauffrau (e.Kfr.) Link: Merkblatt KG und GmbH & Co. KG Link: Merkblatt OHG Link: Merkblatt Aktiengesellschaft - AG Link: Merkblatt eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts - eGbR Link: Merkblatt Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - GdbR/GbR (nicht im Gesellschaftsregister eingetragen) Link: Merkblatt Gewerbetreibende - (gewerbetreibende Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag) Link: Merkblatt eingetragene Genossenschaft - eG