Merkblätter: Pflichtangaben Geschäftsbriefe
Unternehmen, die im Handels-, oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Vorschriften einhalten. Die gesetzlichen Pflichtangaben sollen es den Geschäftspartnern möglich machen, sich bereits am Anfang einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zum Begriff "Geschäftsbrief" sowie die für die jeweilige Rechtsform geltenden Pflichtangaben von Geschäftsbriefen einschließlich unverbindlicher Muster von Geschäftsbriefen.