29.04.2024

Zentrale Zollabwicklung Einfuhr (CCI): Veröffentlichung vorläufiges EDI-IHB

Unter der zentralen Zollabwicklung ist die Trennung des Ortes der Gestellung der Waren von dem Ort der Anmeldung zu verstehen (Art. 179 Abs. 1 UZK). Mit der ATLAS – Info 0607/24 (PDF) informiert das Informationstechnikzentrum Bund darüber, dass ab voraussichtlich 3. Mai 2024 eine vorläufige Version des EDI-Implementierungshandbuchs 10.2 (Version 10.2.d) über den neuen Verfahrensbereich Zentrale Zollabwicklung Einfuhr (CCI) und seine Nachrichten zur Verfügung stehen wird.
Eine stabile Version des EDI-IHB 10.2 wird nach aktueller Zeitplanung voraussichtlich gegen Ende 2024 vorliegen. Das im Rahmen des EU-Projekts „Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (CCI)“ zu entwickelnde IT-System wird allerdings nicht vor Juni 2025 zur Verfügung stehen. Mit Inbetriebnahme der CCI erfolgt der Nachrichtenaustausch zwischen Einfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle elektronisch, vorausgesetzt der beteiligte Mitgliedstaat hat das Verfahren ebenfalls umgesetzt.
In Deutschland ist die mitgliedsstaatenübergreifende Zentrale Zollabwicklung im Rahmen der Einfuhr zur Überführung von Waren in alle zulässigen Zollverfahren bereits seit 2021 möglich. Bislang erfolgt der Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen jedoch manuell. Eine Bewilligung für CCI ist analog zu den übrigen mitgliedsstaatenübergreifenden zollrechtlichen Bewilligungen über das Zollportal zu beantragen. Gemäß Art. 179 Abs. 2 UZK (Zentrale Zollabwicklung) muss das antragstellende Unternehmen zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen sein (Authorised Economic Operator, AEO-C).
Quelle: ATLAS – Info 0607/24 ITZBund, Generalzolldirektion