06.12.2023

Präferenzregelung APS bis 2027 verlängert

Die Wareneinfuhr aus einer Reihe von Entwicklungsländern erhält weiterhin Zollvergünstigungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Die Regelung wurde bis 2027 verlängert.
Das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer ist eine einseitige Präferenzgewährung der EU für eine Reihe ausgewählter Entwicklungsländer. Wareneinfuhren in die EU aus diesen Ländern profitieren durch das APS von Zollbegünstigungen.
In seiner jetzigen Form besteht das APS-Schema seit 2014 und war bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Mit der EU-Verordnung 2023/2663 wurde es bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gilt sogar unbegrenzt.
Die Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt werden, wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2780 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Das APS sollte an sich reformiert werden und zum Anfang 2024 in neuer Fassung in Kraft treten. Da das EU-Gesetzgebungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde, wird die Reform zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Darüber werden wir rechtzeitig informieren.
Der Zoll stellt weitere Informationen zum APS auf seinen Internetseiten bereit.