22.02.2024

Neuer EU-Antidumping-Leitfaden veröffentlicht

Die EU-Kommission setzt sich für die Belange von EU-Herstellern in den 27 EU-Mitgliedsstaaten ein, indem sie drei verschiedene handelspolitische Schutzinstrumente nutzt, um die EU-Produzenten vor unlauterem Wettbewerb oder einem plötzlichen Anstieg der Einfuhren von Waren aus Drittländern zu schützen. Dazu zählen Antidumpingmaßnahmen, Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen. Die EU-Kommission leitet dabei Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen ein und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der wettbewerbsfähigen europäischen Produktion.
In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission am 06.02.2024 einen Leitfaden zur Unterstützung von EU-Herstellern bei Antidumping-Beschwerden veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur den notwendigen Inhalt einer Beschwerde und die Nachweise, die die Kommission benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Antidumpinguntersuchung einleiten kann, sondern bietet auch ein strukturiertes Format, das Unternehmen bei der Vorbereitung von Beschwerden hilft, Links zu Informationsquellen, Formulare zur Erleichterung der Datenübermittlung und eine schrittweise Anleitung für Berechnungen. Er enthält auch einen Abschnitt über Anträge auf Auslaufüberprüfungen zur Aufrechterhaltung geltender Antidumpingmaßnahmen. Hier geht es zum Leitfaden der EU-Kommission in allen europäischen Amtssprachen.
Quelle: DIHK, Leitfaden zur Antragstellung bei Antidumpingverfahren der EU-Kommission