12.03.2024

CBAM: Erneute Fristverlängerung für ersten Bericht

Für den CO2-Grenzausgleichmechanismus der EU (CBAM) muss der erste Bericht für das vierte Quartal 2023 abgegeben werden. Die Frist für die Einreichung wurde aufgrund technischer Probleme erneut verlängert.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU schreibt vor, dass in einer Übergangsphase bis Ende 2025 Unternehmen einen Bericht über betroffene Wareneinfuhren quartalsweise abgeben müssen. Erstmalig muss ein CBAM-Bericht für das vierte Quartal 2023 eingereicht werden.
Jedoch gab es im CBAM-Übergangsregister anfangs verschiedene technische Probleme, sodass vielen Unternehmen eine Einreichung des Berichts nicht bzw. nur verspätet möglich war. Die EU-Kommission hatte daher den ursprünglichen Termin für die Abgabe (31. Januar 2024) bereits einmal verschoben. Seit dem 1. Februar 2024 konnte eine bis zu 30 Tage verspätete Einreichung im CBAM-Übergangsregister beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte zunächst bis Ende Februar 2024 bestehen.
Diese Frist wurde nun erneut verlängert: Laut den FAQs der EU-Kommission zu CBAM (pdf) kann eine verspätete Einreichung aufgrund technischer Schwierigkeiten noch bis zum 31. März 2024 im CBAM-Übergangsregister beantragt werden. Ab dem Zeitpunkt dieses Antrags hat das Unternehmen 30 Tage Zeit, den CBAM-Bericht einzureichen. Somit ist der letztmögliche Zeitpunkt für die Abgabe des Berichts der 30. April 2024.
Umfangreiche Informationen zu CBAM finden Sie auf unserer Seite CO2-Grenzausgleich der EU - CBAM.
Quelle: EU-Kommission