24.01.2023

Neufassung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung

Für Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können (Dual-Use-Güter), ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Die EU hat die Liste dieser Güter überarbeitet.
Am 11. Januar 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/66 vom 21. Oktober 2022 zur Neufassung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 im Amtsblatt L 009 veröffentlicht. Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erteilung solcher Ausfuhrgenehmigungen zuständig.
 
Die neue Lister der Dual-Use-Güter ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

Quelle: DIHK