18.12.2024
15. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Der Rat der Europäischen Union hat am 16. Dezember 2024 das 15. Paket mit Sanktionen gegen Russland beschlossen. Es umfasst u.a. eine Erweiterung der Sanktionslisten um zahlreiche weitere Personen und Organisationen sowie Vorkehrungen zum Schutz von EU-Unternehmen vor russischen Gerichtsurteilen.
Das 15. Sanktionspaket hat zum Ziel, die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern und den militärischen sowie industriellen Sektor Russlands weiter zu schwächen. Diese Maßnahmen umfassen u.a. folgende Punkte:
- 84 neue Eintragungen:
Die EU hat 54 Personen sanktioniert, die aktiv die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen.
Der Rat hat außerdem 32 neue Einrichtungen in die Liste derjenigen aufgenommen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine direkt unterstützen. Für sie gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Einige dieser Unternehmen haben ihren Sitz in Drittländern (China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten) und waren an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder an der Beschaffung sensibler Güter beteiligt, die für russische Militäroperationen verwendet werden. - Erweiterung der Schiffsbeschränkungen:
52 weitere Schiffe aus Drittländern wurden in die Liste derjenigen aufgenommen, die einem Hafen-Zugangsverbot sowie einem Verbot der Bereitstellung von maritimen Dienstleistungen unterliegen. Insgesamt sind nun 79 Schiffe betroffen, die Teil von Putins Schattenflotte sind oder militärische Ausrüstung transportieren. - 32 neue unterstützende Entitäten:
Zusätzlich wurden 32 neue Unternehmen und Organisationen sanktioniert, die direkt den russischen Militär- und Industriesektor unterstützen. Diese Entitäten befinden sich unter anderem in China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten und sind an der Beschaffung sensibler Technologien wie Drohnen und Raketen beteiligt. - Schutz europäischer Unternehmen:
Die EU hat die Anerkennung oder Vollstreckung russischer Gerichtsurteile in der EU verboten, um europäische Unternehmen vor unfairen Rechtsverfahren und überhöhten finanziellen Strafen zu schützen.
Die vollständigen Rechtstexte (Beschluss (GASP) 2024/3182 und Beschluss (GASP) 2024/3187) wurden am 16. Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind am 17. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen zum 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland finden Sie in einer Pressemitteilung des Rates.
Quellen: Rat der Europäischen Union, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)