28.02.2024

13. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2024 ein 13. Sanktionspaket beschlossen.
Mit dem 13. Sanktionspaket wurde die Liste der Technologiegüter ergänzt, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, so z.B. um Komponenten für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen.
Zudem wurde die Sanktionsliste in nie da gewesenem Umfang erweitert, insgesamt um 194 Einträge, davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen. Somit umfasst die EU-Sanktionsliste zur Unterstützung der Ukraine nun mehr als 2000 Einträge. Die wesentlichen Neuerungen bei der Sanktionsliste sind folgende:
  • Sanktionen gegen den russischen Militär- und Verteidigungssektor: Neuaufnahme von 140 Unternehmen und Einzelpersonen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russlands (u.a. Hersteller von Raketen, Drohnen und Flugabwehrraketen) in Russland und verschiedenen Drittländern (erstmals Volksrepublik China, zudem Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka, Türkei)
  • Aussenden eines starken Signals an die Unterstützer der russischen Kriegsanstrengungen: Aufnahme von zehn (russischen) Unternehmen und Einzelpersonen, die an der Beförderung von Rüstungsgütern aus Nordkorea nach Russland beteiligt sind sowie von mehreren belarussischen Unternehmen und Einzelpersonen, welche die russischen Streitkräfte unterstützen
  • Bekämpfung der Sanktionsumgehung: Neuaufnahme weiterer russischer Unternehmen aufgrund von Paralleleinfuhren verbotener Waren nach Russland
  • Neuaufnahme von Personen, die an der Besetzung und rechtswidrigen Annexion ukrainischer Gebiete mitwirken
  • Sanktionierung von Verletzungen von Kinderrechten: Neuaufnahme von 15 Einzelpersonen und zwei Einrichtungen, die sich an der Verschleppung und der militärischen Indoktrination ukrainischer Kinder, auch in Belarus, beteiligen.
Weitere Informationen finden sich in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Die Rechtsverordnungen, die das 13. Sanktionspaket umsetzen, wurden im EU-Amtsblatt vom 27. Februar 2024 veröffentlicht und sind am 28. Februar 2024 in Kraft getreten.
Quelle: EU-Kommission, DIHK