20.12.2023

12. Sanktionspaket gegen Russland

Am 19. Dezember 2023 ist ein neues Paket mit Sanktionen der EU gegen Russland in Kraft getreten. Es umfasst u.a. eine Erweiterung der Liste sanktionierter Personen und Organisationen sowie ein Verbot der Einfuhr russischer Diamanten in die EU.
Die Europäische Union hat das 12. Sanktionspaket gegen Russland aufgrund des anhaltenden Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine beschlossen. Die wichtigsten Inhalte in Kürze (nicht abschließende Aufzählung):
  • Erweiterung der Sanktionsliste: Mehr als 140 weitere natürliche und juristische Personen wurden auf die Sanktionsliste gesetzt.
  • Einfuhrverbot für russische Diamanten: In Abstimmung mit den G7-Staaten wird schrittweise die Einfuhr russischer Diamanten (ausgenommen Industriediamanten) sowie mit Diamanten besetzter Schmuckwaren und Uhren in die EU verboten.
  • Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung: Neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland werden eingeführt.
  • Ausfuhrbeschränkungen: Neue Ausfuhrkontrollen bzw. -verbote für diverse Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter werden eingeführt.
  • Erweiterung des Verbots der Durchfuhr durch Russland auf best. wirtschaftlich kritische Güter, sofern diese für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind
  • Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen. Dazu gehören Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter mit hoher Priorität von der gemeinsamen Liste.
  • Verschärfung der Ölpreisobergrenze
  • Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG)
Die Rechtsverordnungen, die das 12. Sanktionspaket umsetzen, wurden im EU-Amtsblatt vom 18. Dezember 2023 veröffentlicht und sind am 19. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Weitere Informationen zum 12. Sanktionspaket finden sich in einer Pressemitteilung, einer FAQ-Sammlung der EU-Kommission sowie auf unserer umfangreichen IHK-Seite zu den Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Quelle: EU-Kommission