12.04.2024

BAFA: Gebühren im Bereich Ausfuhrkontrolle

Seit dem 01.01.2024 werden für diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bereich Exportkontrolle Gebühren erhoben. Dies regelt eine neue Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung wurde am 15.09.2023 verkündet und ist am 16.09.2023 in Kraft getreten. Sie kann unter diesem Link im Bundesgesetzblatt abgerufen werden.
Durch die Gebührenverordnung werden Gebühren u.a. für Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter (sowohl zivil als auch militärisch verwendbare Güter) im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung erhoben. Bestimmte Leistungen, z.B. Nullbescheide, bleiben gebührenfrei. Das Gebührenverzeichnis finden Sie auf der Seite der BAFA. 
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)