IHK Ostwürttemberg

Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung)

1. Bildung
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
1.1
Berufsausbildung
1.1.1
Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses (Pauschalgebühr für Eintragung, Betreuung, Abnahme der Zwischenprüfung (ggf. Teil 1 Prüfung und erste Abschlussprüfung)
375,-
1.1.1.1
Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses, das auf einer vorhergehenden Ausbildungsstufe oder Berufsausbildung aufbaut
100,-
1.1.2
Bei Auflösung eines Berufsausbildungsverhältnisses während der Probezeit Erstattung der Gebühr nach 1.1.1 i. H. v.
75 %
1.1.3
Bei Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses vor der Hälfte der vorgesehenen Ausbildungszeit Erstattung der Gebühr nach 1.1.1 i. H. v.
50 %
1.1.4
Abschluss- oder Umschulungsprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen (§§ 43 Abs. 2 u. 45 Abs. 2 und 3 Berufsbildungsgesetz)
220,-
bei einer gestreckten Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2
300,-
gestreckte Abschlussprüfung nur Teil 2
170,-
1.2
Wiederholungs- und Zusatzgebühren
1.2.1
Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung
100,-
1.2.2
Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung
50,-
1.3
Zusatzqualifikationen/Teilqualifikationen
1.3.1
Betreuung und Prüfung einer Zusatzqualifikation für Auszubildende oder deren Wiederholung
1.3.1.1
Elektrofachkraft
120,-
1.3.1.2
Allfinanz
120,-
1.3.1.3
Einbruch- und Gefahrenmeldeanlage
120,-
1.3.2
Betreuung und Prüfung einer kodifizierten Zusatzqualifikation oder deren Wiederholung
  • in kaufmännischen Berufen
160,-
  • in gewerblich-technischen Berufen
200,-
1.3.3
Kompetenzfeststellung Teilqualifikation (gewerblich-technisch)
250,-
1.3.4
Kompetenzfeststellung Teilqualifikation (kaufmännisch)
250,-
1.4
Weiterbildung
1.4.1
Kaufmännische Prüfungen
1.4.1.1
Fachwirte
1.4.1.1.1
Geprüfter Industriefachwirt/-in
710,-
1.4.1.1.2
Handelsfachwirt/-in
615,-
1.4.1.1.3
Technischer Fachwirt/-in
670,-
1.4.1.1.4
Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen
705,-
1.4.1.1.5
Wirtschaftsfachwirt/-in
710,-
1.4.1.1.6
Fachwirt für Logistiksysteme
615,-
1.4.1.2
Fachkaufleute
1.4.1.2.1
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
720,-
1.4.1.2.2
Geprüfter Personalkaufmann/-frau
620,-
1.4.1.2.3
Bilanzbuchhalter International
430,-
1.4.1.2.4
AEVO-Teilprüfung von Fachwirten/Fachkaufleuten
130,-
1.4.1.3
Betriebswirte
1.4.1.3.1
Betriebswirt/-in IHK
730,-
1.4.1.3.2
Technischer Betriebswirt/-in IHK
730,-
1.4.2
Gewerblich-technische Prüfungen
1.4.2.1.
Industriemeister Metall ohne AEVO
620,-
1.4.2.2
Meister für Lagerwirtschaft ohne AEVO
620,-
1.4.2.3
Meister für Mechatronik ohne AEVO
620,-
1.4.3
Ausbildungseignungsprüfungen
200,-
1.4.4
Wiederholungsgebühr nach 1.4.1 – 1.4.3
100 %
der
vollen
Gebühren
1.4.4.1
Wiederholungsgebühr bis zu 1/3 der Prüfleistung nach 1.4.1 – 1.4.2
50 %
der
vollen
Gebühren
1.4.5
Bescheinigung über die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung
30,-
1.4.6
Teilprüfungen: Bei Prüfungen, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzen und bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden, wird die Gebühr nach Ziffer 1.4.1 – 1.4.2 prozentual anteilig berechnet
1.5
Feststellung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses oder beruflichen Befähigungsnachweises
60,-
1.6
Rücktritt von einer Prüfung
1.6.1
  • in der Weiterbildung
100,-
1.6.2
  • in der Ausbildung – externe Prüfung
100,-
1.6.3
  • wichtiger Grund
50,-
1.7
Übersetzung von Prüfungszeugnissen
30,-
1.8
Verspätete Anmeldung für Prüfung
25,-
1.9
Erstellung Meisterbriefe (A3)
30,-
2. Handel und Dienstleistungen
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
2.1
Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
100,-
2.2
Unterrichtung im Bewachungsgewerbe von Bewachungspersonal
400,-
3. International
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
3.1
Ausstellung eines Carnet ATA
a) für Kammerzugehörige (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammer)
85,-
b) für Nichtzugehörige und Private
170,-
3.2
Regulierung eines ausgestellten Carnet ATA
50,-
3.3
Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstigen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (je Original inkl. Durchschriften)
11,50
4. Recht
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
4.1
Sachverständigenwesen
4.1.1
Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen, Widerruf oder Ablehnung des Antrags
1.500,-
4.1.2
Erweiterung des Sachgebiets
500,-
4.1.3
Erneute Bestellung als Sachverständiger
400,-
4.1.4
Bei Rücknahme eines Antrags ermäßigt sich die Gebühr um
50 %
4.2
Vermittlerrecht (allgemein)
4.2.1
Erlaubniserteilung/Versagung der Erlaubnis
300,-
4.2.2
Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
30,-
4.2.3
Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
250,-
4.2.4
Registrierung
45,-
4.2.5
Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige
50,-
4.2.6
Schriftliche Auskünfte aus dem Register
15,-
4.2.7
Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag
125,-
4.2.8
Überprüfung der Voraussetzungen einer Erlaubnis bzw. einer Erlaubnisbefreiung infolge personenbezogener Veränderung nach Erteilung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
100,-
4.2.9
Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderung/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
70,-
4.2.10
Reduzierung jeder weiteren Gebühr gem. Ziff. 4.2.1 bei gleichzeitiger Durchführung von Erlaubnisverfahren nach §§ 34d, 34f, 34 h oder 34i GewO.
bis zu 50 %
4.3
Versicherungsgewerbe
4.3.1
Erlaubnisbefreiung/Versagung der Erlaubnisbefreiung
150,-
4.3.2
Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Bestätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderung der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht
25,-
4.3.3
Prüfung nach § 15 VersVermV
200,-
4.3.4
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach § 34d oder § 34e GewO erhalten haben
50,-
4.4
Finanzanlagengewerbe
4.4.1
Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34f GewO um eine oder mehrere Kategorien
150,-
4.4.2
Anforderung des Prüfberichts gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
50,-
4.4.3
Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV
200,-
4.4.4
Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
25,-
4.4.5
Prüfung des Prüfungsberichts gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
75,-
4.5
Honorar-Finanzanlagenberater
4.5.1
Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO
125,-
4.5.2
Erweiterung / Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34h GewO um eine oder mehrere Kategorien
150,-
4.5.3
Anforderung des Prüfberichts gem.§ 24 Abs. 1 FinVermV
50,-
4.5.4
Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV
200,-
4.5.5
Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
25,-
4.6
Immobiliardarlehensvermittler
4.6.1
Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
25,-
4.6.2
Prüfungen nach § 15 Abs. 1 ImmVermV
200,-
4.6.3
Registrierung einer Zulassung als Immobiliardarlehensvermittler in einem anderen EU- oder EWR-Staat (pro Staat)
25,-
4.7
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO
4.7.1
Erlaubniserteilung/-versagung
275,-
4.7.2
Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gemäß § 34c Abs 1 GewO
100,-
4.7.3
Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
30,-
4.7.4
Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis
250,-
4.7.5
Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag
125,-
4.7.6
Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen
100,-
4.7.7
Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in Folge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
70,-
4.7.8
Anforderung der Weiterbildungsnachweise gemäß § 15b Abs. 3 MaBV
75,-
4.7.9
Entgegennahme und Durchsicht jährlicher Prüfberichte gemäß § 16 Abs. 1 MaBV
75,-
4.7.10
Anforderung eines Prüfberichtes gem. § 16 Abs. 1 MaBV
50,-
4.7.11
Prüfung gemäß § 16 Abs. 2 MaBV
150,-
5. Umwelt
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
5.1
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
5.1.1
Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung
40,-
5.1.2
Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
60,-
5.1.3
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
200,-
6. Verkehr
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
6.1
Fachkundenachweis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) durch:
6.1.1
Fachkundeprüfung nach dem GüKG
*)
6.1.2
Fachkundeprüfung nach den PbefG
*)
6.1.3
Prüfung einer Vortätigkeit
100,-
6.1.4
Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses
40,-
6.1.5
Umschreibung eines beschränkten Fachkundenachweises
40,-
6.1.6
Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises
40,-
6.2
Gefahrgutfahrerschulung gemäß Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn/ADR
**)
6.2.1
Anerkennung eines Lehrgangs
6.2.1.1
  • für den ersten Kurs
6.2.1.2
  • für jeden weiteren Kurs
6.2.2
Wiedereinteilung der Anerkennung
6.2.2.1
  • für den ersten Kurs
6.2.2.2
  • für jeden weiteren Kurs
6.2.3
Modifikation einer Anerkennung
6.2.4
Lehrgangsbetreuung je Kurs
6.2.5
Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs
6.2.6
Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung
6.3
Gefahrgutbeauftragtenschulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung
**)
6.3.1
Anerkennung eines Lehrgangs
6.3.1.1
  • für den ersten Lehrgangsteil
6.3.1.2
  • für jeden weiteren Lehrgangsteil
6.3.2
Wiedererteilung der Anerkennung
6.3.2.1
  • für den ersten Lehrgangsteil
6.3.2.2
  • für jeden weiteren Lehrgangsteil
6.3.3
Modifikation einer Anerkennung
6.3.4
Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
6.3.5
Ausstellen eines Schulungsnachweises ohne Prüfung
6.3.6
Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises
6.4
Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr – beschleunigte Grundqualifikation
6.4.1
Regelprüfung
110,-
6.4.2
Prüfung Quereinsteiger
100,-
6.4.3
Prüfung Umsteiger
100,-
6.4.4
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, jedoch vor deren Beginn auf
50 % der
vollen
Gebühren
6.5
Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr – Grundqualifikation
6.5.1
Theoretische Prüfung
6.5.1.1
Regelprüfung
210,-
6.5.1.2
Prüfung Quereinsteiger
190,-
6.5.1.3
Prüfung Umsteiger
170,-
6.5.1.4
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, jedoch vor deren Beginn, auf
50 % der
vollen
Gebühren
6.5.2
Praktische Prüfung
6.5.2.1
Regelprüfung
1.350,-
6.5.2.2
Prüfung Quereinsteiger
1.350,-
6.5.2.3
Prüfung Umsteiger
1.050,-
6.5.2.4
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung nach Zulassung, spätestens aber 10 Tage vor dem Prüfungstermin (einschließlich), auf
20 % der
vollen
Gebühren
*) Die Gebühren werden von der IHK Region Stuttgart erhoben.
**) Die Gebühren werden vom gemeinsamen Gefahrgutbüro IHK-Gefahrgutservice Ulm und Ostwürttemberg erhoben.

7. Verschiedenes
Gebührentatbestand
Gebühr
in Euro
7.1
Zurückweisung eines Widerspruchs
7.1.1
  • Zurückweisung eines Widerspruchs
400,-
7.2
Ersatzausfertigungen
30,-
7.3
Zweitschriften
7.3.1
  • Zweitschriften
30,-
7.4
Beglaubigung von Zweitschriften
7,-
Die Ergänzungen/Änderungen des Gebührentarifs tritt am Tag nach der Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift in Kraft.
Der Gebührentarif wurde zuletzt von der Vollversammlung am 1. Dezember 2022 beschlossen und vom Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Schreiben vom 19. Dezember 2022 (Az 42-42-363/60) genehmigt.

Ausgefertigt: Heidenheim, den 9. Januar 2023

Markus Maier, Präsident                           Thilo Rentschler, Hauptgeschäftsführer