StartGeld jetzt auch bei Nebenerwerbsgründungen möglich
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Zum 1. Januar 2025 hat die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld für reine dauerhafte Nebenerwerbsgründungen geöffnet. Diese müssen nicht mehr haupterwerbsfähig sein. Anforderung an die Nebenerwerbsgründung ist, dass mittelfristig die Kapitaldienstfähigkeit aus dem Nebenerwerb dargestellt werden kann.
Darüber hinaus soll ein bisheriger Nebenerwerb weder bei einer reinen Nebenerwerbsfestigungsmaßnahme noch beim Übergang in den Haupterwerb auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden.