Für die regionale Wirtschaft: Robert Alferink


Robert Alferink arbeitet seit Juli 2018 als Jurist bei der IHK und ist Projektleiter im IHK-Geschäftsbereich Recht und Steuern.  
Fragen: Beate Bößl, IHK
Welcher Berufsweg hat Sie zur IHK geführt, Herr Alferink?
Nach dem Jurastudium in Osnabrück habe ich mein Referendariat am Landgericht Essen absolviert. Drei Monate meines Referendariats habe ich damals bei der IHK in Essen absolviert. In der dortigen Rechtsabteilung habe ich erste Einblicke in die IHK-Welt erhalten. Nach dem Zweiten Staatsexamen habe ich dann 2012 als Jurist bei der IHK in Münster zu arbeiten begonnen. 2018 bin ich zur IHK nach Osnabrück gewechselt.
Wettbewerbsrecht oder Neuerungen durch die DSGVO sind nur zwei von zahlreichen  Themen, mit denen Sie sich für die IHK befassen. Was ist für Sie besonders reizvoll an der Kombination Recht & regionale Wirtschaft?  
Die Vielfalt der Themen. Unsere regionalen Unternehmer sind mit so vielen unterschiedlichen rechtlichen Fallgestaltungen konfrontiert, so dass tatsächlich jeder meiner Arbeitstage anders ist. Diese Abwechslung macht den Reiz aus.
2019 widmet sich der IHK-Geschäftsbereich Recht und Steuern besonders dem Sachverständigenwesen und der Suche nach neuen Sachverständigen. Vielleicht kommt man nicht als erstes darauf, dass das ein Rechtsthema ist – aber: Verraten Sie uns mehr! 
Das Sachverständigenwesen ist schon seit mehr als 150 Jahren u.a. bei den IHKs angesiedelt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige versorgen die Gerichte, aber auch Unternehmen und Verbraucher mit unabhängigem Sachverstand. Derzeit betreuen wir knapp 70 Sachverständige. Aber es könnten mehr sein!
In diesem Jahr wollen wir daher verstärkt potentielle Kandidaten für die öffentliche Bestellung ansprechen. Aus diesem Grund haben wir Kontakt zu Gerichten, Hochschule, Universität, Verbänden und einer großen Zahl unserer Mitgliedsunternehmen aufgenommen und die öffentliche Bestellung dort vorgestellt. Das bisherige Feedback bestärkt uns darin, dass dies der richtige Weg ist.
Rechtswissenschaft hat manchmal den Ruf ein trockenes, eher starres Fachgebiet zu sein. Hätten Sie einen Gegenbeweis aus dem aktuellen Aufgabenspektrum?  
Die Rechtswissenschaft kann manchmal trocken sein, aber starr ist sie bestimmt nicht. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung werden ganze Bereiche des Rechts neu gedacht. Aber auch im Alltag spielt das Recht überall eine wichtige Rolle. Als Beispiele hierfür kann man unsere letzten Presseinformationen aus dem Rechtsbereich nehmen. Sie tragen die Überschriften „Ferienjobs“ und „Hitzefrei für Arbeitnehmer?“.
Die IHK darf sich gesetzlich nicht zu allen Themen äußern. Was hat es damit auf sich?
Die IHK ist bei ihrer Tätigkeit auf ihren gesetzlichen Auftrag beschränkt. Das heißt, dass dort, wo es im Gesetz keine direkte Aufgabenzuweisung an die IHK gibt, der Grundsatz aus dem IHK-Gesetz gilt. Dort steht, dass es Aufgabe der IHK ist, die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk zu fördern. Dieser eher unbestimmte Rechtsbegriff muss dann von Fall zu Fall dahingehend ausgelegt werden, ob eine bestimmte Tätigkeit hiervon tatsächlich erfasst ist. Zum Beispiel ist Trumps Mauer zu Mexiko für viele interessant, aber grundsätzlich kein Thema für die IHK. Die Neuerungen im Gewerbesteuerrecht sind hingegen nicht unbedingt für jeden die interessanteste Lektüre, aber definitiv ein Thema für die IHK.
Als IHK haben wir den #Gemeinsam etabliert. Was verbinden Sie damit?
Für mich steht #Gemeinsam unter anderem dafür, dass wir gemeinsam versuchen die Region Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim weiter erfolgreich zu machen.