Kampagne #GemeinsamEhrenamtStärken

Das Ehrenamt ist für die IHK-Organisation fundamental. Entscheidende Beiträge leisten hierbei neben den gewählten und benannten Vertretern in den ehrenamtlichen IHK-Gremien (Vollversammlung, Präsidium, Ausschüsse) vor allem auch die 2.500 ehrenamtlichen IHK-Prüferinnen und -Prüfer. Weitere ehrenamtliche Akteure im Umfeld unserer IHK sind u. a. die IHK-Wirtschaftsjunioren, die IHK-Ausbildungsbotschafter sowie die durch bzw. über unsere IHK berufenen ehrenamtlichen Handels- und Finanzrichter. Unsere IHK will die Leistungen des Ehrenamts darstellen sowie seine Bedeutung für die IHK-Organisation und für die Entlastung der öffentlichen Haushalte sichtbar machen. Im Ergebnis soll die Attraktivität des Ehrenamts gestärkt werden und den ehrenamtlich Tätigen (mehr) Wertschätzung zuteilwerden.

Formen des IHK-Ehrenamtes

Für unsere IHK sind insgesamt rund 3.000 Menschen ehrenamtlich tätig. Der größte Anteil – aktuell 2.417 Menschen – fällt dabei auf die Prüfer, die für unsere IHK tägig sind.
Die zahlenmäßig danach folgende Gruppe ist die der IHK-Gremienmitglieder. Sie setzt sich zusammen aus den Mitglieder der Vollversammlung sowie der IHK-Ausschüsse. Insgesamt sind dies 333 Menschen.
Einzelne Unternehmer der Region, in der Regel bereits Mitglieder der Vollversammlung, sind für unsere IHK in den Gremien des DIHK aktiv. Die 14 unserer IHK (nach IHK-Größe) zur Verfügung stehenden Ausschussplätze sind aktuell ausschließlich mit ehrenamtlichen Vertretern besetzt.
Eine besondere Form des Netzwerks im Umfeld unserer IHK bilden die Kreise IHK-Wirtschaftsjunioren (Unternehmer unter 40 Jahre) sowie die Industrie- und Handelsclubs (Unternehmer über 40 Jahre). Die beiden WJ-Kreise sowie die beiden Industrie- und Handelsclubs verfügen insgesamt über 534 Mitglieder (z. T. Mehrfachmitglieder). Dabei haben insbesondere die beiden WJ-Kreise die Funktion, eine langfristige Bindung der jungen Unternehmer und Führungskräfte an die IHK herzustellen und das IHK-Ehrenamt regelmäßig und systematisch zu „verjüngen“.
Mittelbar dem IHK-Ehrenamt zuzurechnen sind die vom Präsidenten des Landgerichts auf Vorschlag der IHK berufenen Handelsrichter (42) sowie die vom Nds. Finanzgericht gewählten Finanzrichter (10).
Schließlich „neu“ im Bereich des IHK-Ehrenamts sind die IHK-Ausbildungsbotschafter zu verorten. Sie haben die Aufgabe, nach entsprechenden Schulungen in unserer IHK im Rahmen der Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen über die duale Berufsausbildung zu berichten. Die Ausbildungsbotschafter sind im Bereich Region Osnabrück im Frühjahr 2019 gestartet. Die Ausdehnung auf den Bereich Emsland/Grafschaft Bentheim ist für 2020 fest vorgesehen. Aktuell stehen unserer IHK 54 Ausbildungs-botschafter zur Verfügung.
Strukturell auffällig ist, dass der vergleichsweise geringe Anteil von Frauen insbesondere in den IHK-Gremien, aber auch unter den IHK-Prüfern nicht die reale Bedeutung von Frauen in beruflichen Führungspositionen (ca. 25 %) bzw. im beruflichen Alltag widerspiegelt.
In den IHK-Gremien sinkt er überdies mit der Bedeutung des Gremiums: So beträgt er im IHK-Präsidium 0 %, in der IHK-Vollversammlung 13 % und in den IHK-Ausschüssen 21 %. Der Frauenanteil der von unserer IHK für die DIHK-Ausschüsse nominierten beträgt 14 %. Absolut sind damit weniger als 60 Frauen in diesen IHK-Gremien aktiv.
Von den knapp 2.400 IHK-Prüfern allein in der Aus- und Weiterbildung sind 1.689 männlich (71 %) und 682 weiblich (29 %). Entsprechendes gilt für die Geschlechterverteilung bei den 46 Prüfern im Bereich der Sach- und Fachkunde.
Schließlich sind von den 42 Handelsrichtern nur 4 Frauen (10 %), von den 10 Finanzrichtern immerhin 6 (60 %).
Mit Blick auf die geringe Repräsentanz von Frauen im IHK-Ehrenamt, insbesondere in den gewählten IHK-Gremien Präsidium und Vollversammlung, bleibt die langfristige Erhöhung ihres Anteils eine wichtige Aufgabe. Unsere IHK hatte das Thema erstmals am 5. März 2013 aufgegriffen. In einer Resolution der Vollversammlung hieß es damals:
„Wir ermuntern außerdem Frauen in Führungspositionen, sich ehrenamtlich für die Wirtschaft einzubringen. Dies gilt insbesondere für die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Wir rufen daher insbesondere alle Unternehmerinnen auf, sich zur Wahl der IHK-Vollversammlung im Herbst 2013 als Kandidatinnen aufstellen zu lassen.“
Es zeigt sich, dass der damalige Appell auch heute noch aktuell ist.

Finanzielle Entlastung durch das Ehrenamt

Die von unserer IHK eingesetzten Prüfer leisten knapp 60.000 Prüferstunden pro Jahr. Sie erhalten dafür eine Entschädigung „für Zeitversäumnis“ in Höhe von 6 EUR pro Stunde (in Anlehnung an das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz). Formale Grundlage hierfür ist eine im Jahr 2018 von der Vollversammlung beschlossene „Entschädigungsregelung für die Tätigkeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse und der zu Prüfzwecken herangezogenen Personen der IHK Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim“.
Die finanzielle Belastung durch diese Prüferentschädigungen beträgt für unsere IHK damit rund 360.000 EUR p. a. Hinzu kommen im Einzelfalls noch Entschädigungen „für Verdienstausfall“ (max. 24 EUR pro Stunde), zuletzt rund 14.000 EUR für ca. 600 Stunden p. a.
Würde der Staat dieses ehrenamtliche Engagement durch eigene Angestellte ersetzen und würde man dafür Lohnkosten von 30 Euro zu Grunde legen, entstünden allein in unserer Region Gesamtkosten von rund 1,8 Mio. Euro pro Jahr (sowie hochgerechnet auf ganz Deutschland: rund 180 Mio. EUR).
Im Zusammenhang mit der im November 2019 verabschiedeten Novelle des BBiG stand zu befürchten, dass das Prüfer-Ehrenamt ersetzt werden könnte durch ein System von bezahlten Prüfern, denen die IHKs immer den sog. „Verdienstausfall“ zu ersetzen hätten. Unter der Annahme, dass sämtliche Prüfer entsprechenden Verdienstausfall gegenüber unserer IHK geltend gemacht hätten, hätten die Mehraufwendungen gegenüber der aktuellen Regelung rund 1,4 Mio. EUR p. a. betragen. Hiervon wäre nach dem Kalkulationsschema unserer IHK (definierte Kostendeckungsgrad von 55 %) 770.000 EUR p. a. durch höhere Ausbildungsgebühren und weitere 630.000 EUR p. a. durch höhere IHK-Beiträge aufzubringen gewesen (entspricht rund zwei Hundertstel bei der Beitragsumlage).

Einbringung von Praxisnähe in die Meinungsbildung unserer IHK

Die Meinungsbildung unserer IHK findet ihren Abschluss in Beschlüssen der Vollversammlung. Diesen Beschlüssen geht – je nach Komplexität der Aufgabe – ein unterschiedlich komplexer Prozess der Meinungsfindung voraus.
In jedem Fall wichtig ist dabei, dass Ausschüsse, Präsidium und Vollversammlung in einem definierten und zeitlich strukturierten Rhythmus hintereinander tagen. Auf diese Weise können Positionen in den Ausschüssen erarbeitet, vom Präsidium geprüft und von der Vollversammlung abschließend beschlossen werden. Dieser Gremien-Rhythmus wurde in unserer IHK im Jahr 2008 installiert und wird seitdem durchgehalten.
Komplexere Verfahren – z. B. die Erarbeitung Regionalpolitischer Positionen – können in diesem Zusammenhang mehrere Befassungen der Ausschüsse beinhalten, bevor die fertigen Positionen dem Präsidium bzw. der Vollversammlung zugeleitet werden. Ein entsprechender Prozess mit kreativen Elementen sowie weitergehenden Beteiligungsangeboten auch für nicht in den IHK-Ausschüssen organisierte Unternehmen wurde im Jahr 2019 erfolgreich durchgeführt und mit dem Beschluss der Regionalpolitischen Positionen unserer IHK im Dezember 2019 abgeschlossen.
Beschlüsse der Vollversammlung, seien sie aus aktuellem Anlass gefasst oder „präventiv“ im Sinne eines sog. „Beschlussteppichs“, versetzen Präsident und Hauptgeschäftsführer dazu in die Lage, zu relevanten wirtschaftspolitischen Themen der Region Stellung nehmen zu können. Die praktische Vorarbeit der Unternehmensvertreter in den Ausschüssen ist damit die Voraussetzung dafür, dass unsere IHK in der Region eine starke Stellung hat und regelmäßig Gehör findet.