IHK-Netzwerk Online-Marketing klärte Fragen zum Datenschutzrecht

(19.04.2018) Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Zu diesem Stichtag muss jedes Unternehmen vor allem die nach außen sichtbare online veröffentlichten Datenschutzhinweise an das nun geltende Recht angepasst haben. "Alles was nach außen in Erscheinung tritt, muss insbesondere in Ordnung sein, weil sonst auch Abmahnungen drohen", betonte daher Christian Heermeyer, Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB, beim IHK-Netzwerk Online-Marketing am 18. April in der IHK.
Die Regeln werfen gerade bei den Online-Marketing-Verantwortlichen viele Fragen auf, da für sie die Erfassung und Auswertung von Kundendaten Geschäftsgrundlage ist. Bis Mai mußten sie daher klären, welche personenbezogenen Daten sie erheben und verarbeiten dürfen. Bei personenbezogenen Daten wie eingegebene Daten in Formularen z.B. für die Werbung oder auch den im Internet veröffentlichten Bilder von Personen ist es zwingend notwendig, eine Erlaubnis einzuholen, und diese zu dokumentieren, führte Heermeyer aus. "Für das neue Datenschutzrecht muss in der Regel jedes Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen" erklärte der Datenschutzexperte weiter. Datenschutz bedeute nun mehr Arbeit. Gebe man Aufgaben an Dienstleister weiter, sind mit diesen Unternehmen wie beispielsweise Google oder auch Personaldienstleister Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. "Nicht wild machen, nicht kapitulieren, aber machen sie etwas", riet Heermeyer zum Abschluss den Netzwerkmitgliedern.
Weitere Informationen zum Datenschutzgesetz und Hilfen wie ein Muster für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gibt es unter www.ihk.de/osnabrueck und Nummer 3757926: