Nr. 7792

Rechtsgrundlagen und Bekanntmachungen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim entscheidet über den IHK-Wirtschaftsplan und damit auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Den Grundbeitrag muss mit Ausnahme der befreiten Kleinstunternehmen und der befreiten Existenzgründer jedes IHK-Mitglied zahlen. Er ist entsprechend der Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelt. Die Umlage richtet sich nach den Erträgen des Unternehmens.
Grundbeitragsstaffel und Umlagensatz finden Sie in der Wirtschafts- bzw. Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres.

Warum müssen Unternehmen Beiträge an die IHK entrichten? Wie berechnen sich diese? Und wer ist von der Beitragszahlung befreit? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Kurzfilm "IHK einfach erklärt - IHK-Beitrag".

Wann werde ich Mitglied der IHK? Wie lange dauert die Mitgliedschaft? Wie hoch sind die Beiträge? Welche sonstigen Kosten kommen auf mich zu?

Zentrale Aufgaben
Teamleiter Mitgliederdaten und Beitrag