Nr. 7792

Rechtsgrundlagen und Bekanntmachungen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim entscheidet über den IHK-Wirtschaftsplan und damit auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Den Grundbeitrag muss mit Ausnahme der befreiten Kleinstunternehmen und der befreiten Existenzgründer jedes IHK-Mitglied zahlen. Er ist entsprechend der Leistungsstärke der Unternehmen gestaffelt. Die Umlage richtet sich nach den Erträgen des Unternehmens.
Grundbeitragsstaffel und Umlagensatz finden Sie in der Wirtschafts- bzw. Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres.

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Zentrale Aufgaben
Teamleiter Mitgliederdaten und Beitrag