Schnellere Gerichtsverfahren: Sachverständige und Richter diskutierten

Rund 80 Sachverständige und Richter diskutierten jetzt auf gemeinsame Einladung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, des Landgerichts und des Amtsgerichts Osnabrück in der IHK über Wege für eine bessere Zusammenarbeit. Gemeinsames Ziel des Treffens war die Beschleunigung von Gerichtsverfahren in der Region.
Zu Beginn referierte Frank Walter, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm und Leiter des Qualitätszirkels Sachverständigenwesen in Nordrhein-Westfalen, zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen in Gerichtsverfahren. Der Zeitraum für die Gutachtenerstellung stehe ganz oben auf dieser Liste. Walter zeigte anhand von Praxisbeispielen, an welchen Punkten die Zusammenarbeit verbessert werden könne. Beweisbeschlüsse müssten genauer formuliert und Fristen konsequenter eingehalten werden. Auch bei der Kommunikation, z.B. bei Nachfragen in den Verfahren, sehe er Verbesserungspotential. So biete die Digitalisierung Möglichkeiten, die konsequenter von Richtern und Sachverständigen genutzt werden sollten. Sein Fazit: „Probleme durch bessere Zusammenarbeit meistern“.
In der anschließenden Diskussion erörterten die jeweils knapp 40 Richter und Sachverständigen wie die dargestellten Lösungsansätze in die tägliche Praxis integriert werden könnten.
„Wir Richter können die Sachverständigen im Verfahren noch besser einbinden. Dazu gehört auch, vor der formalen Beauftragung der Sachverständigen zum Telefonhörer zu greifen und direkt zu klären, ob wichtige Punkte aus sachverständiger Sicht noch beachtet werden müssen“, betonte Dr. Thomas Veen, Präsident des Landgerichts Osnabrück.
Die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit von Gerichten und Sachverständigen unterstrich stellvertretend für die regionale Wirtschaft Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK: „Rechtssicherheit, auch durch schnelle Verfahren, ist ein wichtiger Standortfaktor für die Region.“
Auf öffentlich bestellte Sachverständige greifen die Gerichte, aber auch private Auftraggeber, immer dann zurück, wenn besondere Sachkunde erforderlich ist, um eine technische oder wirtschaftliche Tatsache festzustellen. Die IHK ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig und damit erste Anlaufstelle bei Problemen. Sie betreut derzeit knapp 70 öffentlich bestellte Sachverständige.
Bereits im Jahr 2016 hatten Richter und Sachverständige in der IHK in einem ersten Anlauf Probleme lang andauernder Verfahren diskutiert und Lösungen gesucht. Viele Teilnehmer äußerten bei dem aktuellen Treffen in Osnabrück, dass sich seitdem schon Verbesserungen eingestellt hätten, die es nun weiter zu entwickeln gelte.