Weiterhin Handlungsbedarf bei der Breitbandversorgung

(05.02.2018) IHK-Regionalausschuss Grafschaft Bentheim tagte in Neuenhaus: „Eine moderne Breitbandversorgung gehört zu den grundlegenden Standortfaktoren. Die Versorgungslage hat sich in der Grafschaft in den letzten Jahren verbessert. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin.“ Das betonte Hubert Winter, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Landkreis Grafschaft Bentheim, jetzt in der aktuellen Sitzung in Neuenhaus. Die höheren Kosten für den Anschluss glasfaserbasierter Netze in den ländlichen Regionen seien vor dem Hintergrund einer geringeren Siedlungsdichte eine besondere Herausforderung.
„Mit der Gründung der Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG wollen wir den Breitbandausbau in der Niedergrafschaft voranbringen“, so Kreisrat Dr. Michael Kiehl. Ziel der Breitbandgesellschaft sei die Errichtung eines sogenannten „FTTH-Glasfasernetzes“ in der Niedergrafschaft, das anschließend an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet wird. Aktuell laufe bereits das sogenannte Vorvermarktungsverfahren. So sei ein Unternehmen damit beauftragt worden, die Versorgung der „weißen Flecken“ zu übernehmen.
„Um in Zukunft auch die Randbereiche in der Obergrafschaft und in Nordhorn besser abzudecken, haben wir zum Jahresende eine Kooperationsvereinbarung u. a. mit den Städten Bad Bentheim, Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf unterzeichnet“, so Dr. Kiehl weiter. Dazu wurden Förderanträge für eine flächendeckende Breitbandversorgung von annähernd 100 % in der Obergrafschaft und Nordhorn gestellt. Sobald die Fördermittel des Landes bewilligt seien, schließe sich ein Ausschreibungsverfahren an. „Wir werden die Interessen und den Handlungsbedarf in unserer Wirtschaftsregion angemessen vertreten“, betonte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Umwelt. Dies betreffe vor allem auch die Initiative des Landkreises zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung.
Weiteres Thema war die EU-Datenschutzgrundverordnung. „Datenschutz ist nichts Neues. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft aber neue und umfassende Dokumentationspflichten“, unterstrich Katrin Schweer, Datenschutzbeauftragte der IHK. Bis zum 25. Mai 2018 müssten Unternehmen ihre Prozesse den neuen Anforderungen anpassen.
Der Regionalausschuss tagte bei der Neuenhauser Maschinenbau GmbH. Die Neuenhauser Gruppe ist ein Verbund unabhängiger Unternehmen mit Schwerpunkten im Maschinen- und Anlagenbau, der Umwelttechnik, der Textil- und Stahlindustrie sowie dem Kompressoren- und Behälterbau. „Wir beschäftigen weltweit rund 2.800 Mitarbeiter, davon 750 am Standort Neuenhaus. Dabei liegt uns die Ausbildung besonders am Herzen. Aktuell beschäftigen wir 102 Auszubildende“, erläuterte Geschäftsführer Thorsten Dirks. Das Unternehmen wurde 1955 gegründet und beschäftigte 1986 bei der Übernahme durch Bernd Voshaar erst 80 Mitarbeiter.