„Neuer Feiertag schadet der Wirtschaft“

IHKs geben ablehnende Stellungnahme zu Feiertagsplanungen der Landesregierung ab

(17.04.2018) „Unsere IHK spricht sich klar gegen einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen aus.“ Dies erklärt IHK-Präsident Martin Schlichter jetzt anlässlich der Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme der niedersächsischen IHKs zur Einführung eines zusätzlichen Feiertages. Zuvor hatte bereits die Vollversammlung der IHK einstimmig gegen die Einführung votiert.
Die Niedersächsische Landesregierung möchte den 31. Oktober (Reformationstag) als neuen gesetzlichen Feiertages in Niedersachsen einführen. Ein entsprechender Landtagsbeschluss ist noch vor den Sommerferien vorgesehen. Dazu hatte die Landesregierung die IHKs um Stellungnahme gebeten.
Schlichter kritisiert, dass ein zusätzlicher Feiertag die Wirtschaft belaste. Untersuchungen u. a. der Deutschen Bundesbank gingen davon aus, dass die Einführung eines zusätzlichen Feiertages zu einem durchschnittlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 0,12 % bis zu 0,25 % pro Jahr führe. Bezogen auf das Land Niedersachsen läge der Produktionsausfall zwischen 264 und 660 Millionen Euro. Umgerechnet auf einen Arbeitsplatz wären dies Zusatzbelastungen zwischen 91 und 228 Euro pro Jahr.
Nach Schlichters Auffassung verschlechtere sich die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft damit dauerhaft. Die Beschäftigten stünden ihren Arbeitgebern bei konstantem Gehalt einen Tag weniger zur Verfügung. Dies erhöhe zwangsläufig die Lohnstückkosten. „Die Landesregierung begründet nicht, warum wir Unternehmer die Kosten eines politischen Ziels tragen sollen. Richtig wäre dann, die Unternehmen für den entstehenden Kosten- und Wettbewerbsnachteil finanziell oder anders zu entschädigen“, so der IHK-Präsident.
Der von der Landesregierung favorisierte Reformationstag bringe aufgrund der Grenzlage der Region zu Nordrhein-Westfalen zusätzliche Probleme mit sich. Länderübergreifende Produktionsverflechtungen und Lieferketten würden politisch unterbrochen. „Wenn der Reformationstag in Niedersachsen Feiertag würde, wäre der Austausch mit Nordrhein-Westfalen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht möglich“, erklärt Schlichter. In Nordrhein-Westfalen ist Allerheiligen (1. November) gesetzlicher Feiertag.
Die IHK sieht außerdem das Risiko, dass die Schaffung eines zusätzlichen Feiertages zu einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Arbeitnehmer führen könnte. Diese wäre denkbar, da 1995 der Buß- und Bettag in Deutschland zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. In Sachsen, wo auf die Abschaffung verzichtet wurde, müssen die Beschäftigten seitdem 0,5 Prozentpunkte mehr Beitrag zur Pflegeversicherung als die Beschäftigten in den restlichen Bundesländern zahlen. Aus Sicht der IHK muss die Landesregierung dieses Risiko vor Einführung eines Feiertages mindestens prüfen. Dies sei allerdings bisher nicht erfolgt.
Die gemeinsame Stellungnahme der IHKs finden Sie rechts im Downloadbereich.