„Grüne Werbung“: Verschärfte EU-Regeln greifen Ende September
Ab dem 27. September 2026 gelten schärfere Anforderungen an die Werbung mit Umweltaussagen sowie neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien. Besonders betroffen sind Handelsunternehmen sowie die Bereiche Marketing, Vertrieb und Produktmanagement. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) enthält außerdem Vorgaben zur Reparierbarkeit, Haltbarkeit und zu Softwareupdates bestimmter Produkte. Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim empfiehlt Unternehmen, ihre Kundenkommunikation rechtzeitig zu überprüfen.
Betroffen von den EU-Maßnahmen gegen sogenanntes „Greenwashing“ sind insbesondere allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sowie Nachhaltigkeitssiegel auf Websites, in Online-Shops und sozialen Medien, auf Produktverpackungen und Werbematerialien. Künftig müssen entsprechende
Aussagen transparenter, konkreter und nachvollziehbar sein. Nachhaltigkeitssiegel können sich dabei nicht nur auf ökologische, sondern auch auf soziale Merkmale beziehen, etwa auf faire Arbeitsbedingungen oder die Einhaltung von Menschenrechten.
Zudem gelten künftig EU-weit einheitliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien.
Die IHK rät Unternehmen, die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der Vorschriften für eine Bestandsaufnahme zu nutzen. Werbung, Verpackungen, Online-Auftritte sowie Verkaufs- und Informationsprozesse sollten frühzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
„Die neuen Vorgaben lassen sich nicht auf die letzte Minute verschieben. Unternehmen sollten jetzt prüfen, wo sie handeln müssen“, empfiehlt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK.
Ausführliche Informationen und Praxishilfen, darunter ein Tool zur Prüfung von Werbeaussagen, sind unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 13000) abrufbar.