IHK-Vollversammlung warnt: Erbschaftsteuer darf Unternehmensnachfolgen nicht gefährden
Die Erbschaftsteuer darf Unternehmensnachfolgen im Mittelstand nicht erschweren. Das betonte IHK-Präsident Uwe Goebel in der aktuellen Sitzung der Vollversammlung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Das Unternehmergremium befasste sich mit dem Thema, da in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten ist und in der Folge eine Verschärfung der Steuer befürchtet wird. „Wenn Betriebsvermögen künftig schneller steuerpflichtig werden sollte, träfe dies grundsätzlich Unternehmen, deren Vermögen in Maschinen, Gebäuden oder Lizenzen gebunden ist – denn Betriebsvermögen liegt nicht einfach auf dem Konto. Damit würde eine Verschärfung der Erbschaftssteuer Unternehmensnachfolgen erschweren und Arbeitsplätze und Wertschöpfung gefährden“, sagte IHK-Präsident Uwe Goebel.
Ilona Grönniger erklärte in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende des IHK-Fachausschuss Recht, Finanzen und Steuern, dass Familienunternehmen auf verlässliche und planbare Rahmenbedingungen angewiesen sind. „Aus Sicht der Wirtschaft müssen die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen erhalten bleiben.“ Konkret bemängelte Grönniger, die zugleich Steuerberaterin ist, die hohe Komplexität des geltenden Rechts sowie die derzeitigen Regelungen zur Unternehmensbewertung. Nach ihrer Einschätzung werden Unternehmen für steuerliche Zwecke häufig deutlich höher bewertet als es ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.
Grönniger stellte vor diesem Hintergrund ein Positionspapier der DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 462 KB) zur Erbschaftssteuerreform vor. Danach stehen vor allem die Beibehaltung der Verschonung von Betriebsvermögen, weniger Bürokratie sowie praxistauglichere Regelungen für Unternehmensnachfolgen Im Fokus einer möglichen Reform.
Die praktischen Konsequenzen für ein mittelständisches Familienunternehmen machte Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Ehrenmitglied der IHK-Vollversammlung, deutlich. Er erläuterte, dass zusätzliche, überzogene Erbschaftssteuergestaltungen die Fortführung eines etablierten mittelständischen Betriebs gefährden können. „Die bisherigen Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen sind kein steuerliches Privileg. Betriebsvermögen dient nicht dem privaten Konsum, sondern bildet die Grundlage für Investitionen, Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung“, so von Landsberg-Velen.