Erbschaftsteuerreform darf Familienunternehmen nicht gefährden IHK-Ausschuss diskutiert mit Dr. Mathias Middelberg, MdB
Die Frage, wie die Erbschaftsteuer ausgestaltet werden kann, ohne Unternehmensnachfolgen zu gefährden, stand im Mittelpunkt einer Diskussionsveranstaltung des IHK-Fachausschusses Recht, Finanzen und Steuern in Osnabrück. „Steuerpolitische Entscheidungen sind für unsere Unternehmen keine abstrakte Größe – sie wirken direkt auf Investitionen, Nachfolge und Zukunftsfähigkeit. Insofern ist die aktuelle Debatte um die Erbschaftsteuer und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerade für Familienunternehmen und den Mittelstand hochrelevant“, erläuterte die IHK-Ausschussvorsitzende Angelika Pölking.
(v. l.) Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim; Dr. Mathias Middelberg, MdB, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU‑Bundestagsfraktion für Haushalt, Finanzen, Kommunalpolitik; Angelika Pölking, Vorsitzende des IHK Fachausschusses Recht, Finanzen und Steuern; Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Erbschaftsteuer ist Standortfaktor
IHK‑Präsident Uwe Goebel machte deutlich, dass die Erbschaftsteuer mehr ist als ein steuerrechtliches Spezialthema. Sie ist vielmehr ein zentraler Standortfaktor, der mit der Unternehmensnachfolge eine der sensibelsten Phasen im Lebenszyklus eines Betriebs betrifft. Er betonte dabei die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen: „Familienunternehmen sichern Arbeitsplätze, Innovation und Wertschöpfung. Deshalb brauchen sie gerade in der Nachfolgeregelung Kontinuität. Daher sollten Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer erhalten bleiben“, so Goebel. Zugleich verwies er darauf, dass die bestehenden Regelungen bereits eine differenzierte Behandlung vorsehen: Je nach Ausgestaltung und Fortführung des Unternehmens greifen unterschiedliche Verschonungsmodelle mit abgestuften Anforderungen, etwa bei Behaltefristen und Beschäftigungssicherung. „Diese Systematik trägt den Besonderheiten familiengeführter Betriebe Rechnung und sollte nicht leichtfertig infrage gestellt werden".
Besondere Verschonungstatbestände für betriebliches Vermögen
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Mathias Middelberg unterstrich die Notwendigkeit klarer Differenzierungen: „Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen privatem und betrieblichem Vermögen. Für betriebliches Vermögen müssen besondere Verschonungstatbestände gelten. Anderenfalls würden wir unsere Familienunternehmen im Wettbewerb mit großen Konzernen, die das Thema eines familiären Erbfalls und einer Erbschaftsteuer nie haben, schlechter stellen.“ Middelberg betonte, er hätte sich gewünscht, die Erbschaftsteuer bereits im Koalitionsvertrag zu regeln. Das Zuwarten auf das Urteil berge politische Risiken, wenn das Verfassungsgericht die geltenden Verschonungstatbestände infrage stelle und dann unter Zeitdruck neue Verschonungsregeln politisch verhandelt werden müssten.
Mehr Rechtssicherheit und realitätsnahe Unternehmensbewertungen
Aus Sicht der Wirtschaft besteht auch bei der Komplexität des geltenden Rechts Handlungsbedarf. „Wir brauchen mehr Rechtssicherheit und realitätsnahe Unternehmensbewertungen“, erklärte DIHK‑Experte Dr. Rainer Kambeck. So sollten etwa die Regelungen in Gesellschafterverträgen bei der Bewertung des Betriebsvermögens angemessen berücksichtigt werden. Zudem sei der sogenannte Kapitalisierungsfaktor im vereinfachten Ertragswertverfahren realitätsfern. Er beläuft sich aktuell auf 13,75 und mit ihm wird der durchschnittliche Jahresertrag eines Betriebs multipliziert, um einen annähernden Unternehmenswert zu ermitteln. Realistisch wären hingegen Werte von 6 bis 8, sodass der Unternehmenswert bei der Vererbung regelmäßig zu hoch eingeschätzt werde.
Aus Sicht der IHK müssten bei der Reform der Erbschaftssteuer vor allem die Beibehaltung der Verschonung von Betriebsvermögen, weniger Bürokratie sowie praxistauglichere Regelungen für Unternehmensnachfolgen im Mittelpunkt stehen.