Wieder mehr Kommunen erhöhen die Gewerbesteuer
Immer mehr Städte und Gemeinden in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim erhöhen die Gewerbesteuer. Zu Jahresbeginn 2026 haben 25 der 119 Kommunen im IHK-Bezirk – also mehr als jede fünfte Stadt oder Gemeinde - ihre Hebesätze angehoben. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr (16) und gegenüber 2024 fast zwei Drittel mehr (15). Auch bei den Grundsteuern kam es zu Anpassungen: Zehn Kommunen erhöhten den Hebesatz der Grundsteuer A, zwölf Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer B. Dies zeigt eine aktuelle Erhebung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
„Die zunehmenden Steuererhöhungen sind schlecht für den Wirtschaftsstandort. Insbesondere die Gewerbesteuer ist eine zentrale Belastung für die Unternehmen und beeinflusst unmittelbar die Attraktivität eines Standortes für neue Investitionen. Wer Wachstum stärken will, muss zusätzliche Belastungen für Unternehmen vermeiden", erklärt IHK-Präsident Uwe Goebel.
Während die Anzahl der Erhöhungen bei den Grundsteuern mit zehn (Grundsteuer A) bzw. zwölf (Grundsteuer B) überschaubar blieb, fiel der Umfang der jeweiligen Anpassungen zum Teil deutlich aus. Die Kommunen mit einer Erhöhung der Grundsteuer A hoben ihren Hebesatz im Durchschnitt um rund 31 Prozentpunkte an. Bei der Grundsteuer B lag die durchschnittliche Anhebung bei rund 30 Prozentpunkten. Die stärksten Erhöhungen fanden in der Gemeinde Hilter statt, die die Grundsteuer A um 65 Prozentpunkte und die Grundsteuer B um 60 Prozentpunkte erhöhte. Für die betroffenen Unternehmen und Grundstückseigentümer bedeuten solche Erhöhungen spürbare Mehrbelastungen.
Bei den 25 Kommunen mit einer Gewerbesteuererhöhung fiel der durchschnittliche Anstieg mit 16 Prozentpunkten hingegen geringer aus. Die höchste Gewerbesteuererhöhung erfolgte in der Gemeinde Berge in der Samtgemeinde Fürstenau (+ 30 Prozentpunkte).
Beim Niveauvergleich der Gewerbesteuer weist die Stadt Osnabrück mit 440 Prozent weiterhin den höchsten Wert im IHK-Bezirk auf. Der niedrigste Hebesatz findet sich mit 330 Prozent in der Stadt Haren (Ems). Bei der Grundsteuer B reicht die Spanne von 141 Prozent in Börger bis 545 Prozent in der Stadt Osnabrück.
Die Entwicklung steht aus Sicht der IHK in engem Zusammenhang mit der schlechten Finanzlage vieler Städte und Gemeinden. Dies hatte zuletzt auch die Kommunalfinanzumfrage der IHK gezeigt. Zahlreiche Kommunen berichteten dabei von wachsenden Defiziten und zusätzlichen Belastungen durch neue Aufgaben sowie steigende Personal- und Sachkosten. Im Hintergrund stehen hier häufig zusätzliche Aufgaben, die von Bund und Land auf die Kommunen übertragen werden und denen keine entsprechende Finanzierung gegenübersteht, sowie eine zunehmende Bürokratie in den Verwaltungsverfahren.
Grundsätzlich tragen die Unternehmen weiterhin in erheblichem Umfang zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei. Rund 18 Prozent der Gesamteinnahmen entfallen auf Gewerbesteuereinnahmen. Konkret beliefen sich die Gewerbesteuereinnahmen zuletzt auf 812 Euro je Einwohner in der Wirtschaftsregion und lagen damit über dem niedersächsischen Durchschnitt von 767 Euro je Einwohner. Gegenüber dem Jahr 2020 haben sich die Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner sowohl in der Region als auch landesweit um mehr als 80 Prozent erhöht. Insofern sind die finanziellen Probleme der Kommune auch ausgabenseitig entstanden.
„Aktuell stehen die Unternehmen wegen der schwachen Konjunktur und hoher Kosten erheblich unter Druck. Jetzt kommt es darauf an, sie nicht zusätzlich zu belasten. Die Kommunen sollten deshalb ihre Ausgaben stärker in den Blick nehmen. Die größten eigenen Spielräume liegen dabei bei den Personalausgaben", erklärt Goebel. Mit Blick auf die Kommunalwahl erwartet der IHK-Präsident von den künftigen Räten und Kreistagen eine ehrliche Diskussion über Prioritäten in den kommunalen Haushalten. Eine dauerhaft steigende Belastung der Unternehmen ist keine kluge Antwort auf strukturelle Finanzprobleme.
Im IHK-Wirtschaftsatlas unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 85786) sind die Realsteuerhebesätze 2026 der Kommunen grafisch aufbereitet zu finden. Über den Vollbildmodus können sie im Ordner „Strukturatlas“ aufgerufen werden.
Weitere Informationen: IHK, Christian Weßling, Tel.: 0541 353-135 oder E-Mail: wessling@osnabrueck.ihk.de