Großflächiger Einzelhandel und Windkraft: IHK bittet um Hinweise zum geänderten Raumordnungsprogramm im Landkreis Osnabrück
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Osnabrück soll neu aufgestellt werden. Der Landkreis Osnabrück hat dazu den dritten Entwurf vorgelegt.
Die Neuaufstellung des RROP hat mittelbare Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft im Landkreis Osnabrück. Unter anderem geht es in dieser Beteiligungsrunde um die Ausweisung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel in den Gemeinden Bad Laer, Fürstenau, Neuenkirchen und Rieste. Außerdem sind Flächenanpassungen in 15 Gebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen. Geringfügig hat der Landkreis das RROP auch bei den Themen Siedlungsentwicklung, Rohstoffabbau, Energieinfrastruktur und Ortsumgehungen sowie Natur und Landschaft angepasst. Der Landkreis berücksichtigt nur Äußerungen zu den geänderten Inhalten.
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim wird erneut eine Stellungnahme erarbeiten. Betroffene Unternehmen können jetzt durch Anmerkungen und Hinweise Einfluss auf die Planungen nehmen, indem sie sich mit ihren Anregungen bis zum 18. März 2025 an die IHK wenden. Der Kreistag des Landkreises Osnabrück beabsichtigt, das RROP dieses Jahr final zu beschließen.
Die Verfahrensunterlagen sind im Internet abrufbar unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen.
Ansprechpartnerin: IHK, Anja Thurm, Tel.: 0541 353-213, E-Mail: thurm@osnabrueck.ihk.de oder unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 6307368)