IHK: Reform der Grundsteuer bringt vielerorts Mehrbelastung – Ziel der Aufkommensneutralität wird verfehlt
Die Umsetzung der Grundsteuerreform in der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim erfolgt vielfach nicht aufkommensneutral. Damit wird ein Versprechen gebrochen, das die damalige Landesregierung den Bürgern und Unternehmen im Juli 2021 gegeben hatte. Das zeigt eine aktuelle Erhebung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim unter den Städten und Gemeinden der Region.
Konkret haben 26 von 119 Kommunen einen Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen, der oberhalb des sogenannten aufkommensneutralen Hebesatzes liegt. Bei der Berechnung wurde von der IHK noch ein Toleranzbereich von fünf Prozentpunkten berücksichtigt.
„Diese Entwicklung steht im Widerspruch zur versprochenen Aufkommensneutralität und ist geeignet, Vertrauen in die Zusagen der Politik zu zerstören“, kritisiert IHK-Präsident Uwe Goebel. Immerhin, so Goebel weiter, gebe es auch positive Beispiele, so etwa die Stadt Osnabrück. Zwar könne eine abschließende Bewertung erst nach Vorliegen der tatsächlichen Steueraufkommen für das Jahr 2025 erfolgen. „Doch schon jetzt zeigt sich: Viele Kommunen haben die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Reform genutzt, um Mehreinnahmen zu erzielen – und damit den eigenen finanziellen Konsolidierungsdruck auf die Unternehmen und Bürger abgewälzt.“
Die neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge haben in den meisten Fällen zu einer deutlich höheren Bemessungsgrundlage geführt. Allerdings haben zahlreiche Städte und Gemeinden ihre Hebesätze nicht ausreichend gesenkt, um die politisch versprochene Aufkommensneutralität zu erreichen. Hintergrund: Der Zahlbetrag für Bürger und Unternehmen berechnet sich als Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.
Ein Grund für die zahlreichen Abweichungen vom aufkommensneutralen Satz liegt offenbar in der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen. Das kommunale Finanzierungsdefizit hat sich nach Daten des Landesamtes für Statistik im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr auf fast vier Milliarden Euro verdoppelt – der höchste Fehlbetrag seit Beginn der 1980er Jahre.
Auch bei der für die Unternehmen wichtigen Gewerbesteuer setzt sich der Trend zu höheren Belastungen fort. So haben zum 1. Januar 2025 16 Kommunen im IHK-Bezirk ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht – nach 15 im Jahr zuvor. Die stärkste Anhebung wurde in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen und der Samtgemeinde Werlte verzeichnet (jeweils 15 Prozentpunkte).
„Die Entwicklung bei Grund- und Gewerbesteuern beeinträchtigt die Standortattraktivität und bestraft diejenigen, die hier leben und investieren und damit hohe Loyalität zum Standort zeigen. Bei allem Verständnis für die Finanzlage der Kommunen: Angesichts der konjunkturellen Unsicherheit müssen weitere Belastungen für die Wirtschaft definitiv vermieden werden“, so IHK-Präsident Goebel. Stärker als bislang müsse deshalb die Ausgabenseite, etwa der Personalbereich, der einen Anteil von 22 Prozent an den Gesamtausgaben der Kommunen ausmacht, in den Blick genommen werden.
Weitere Informationen: IHK, Christian Weßling, Tel.: 0541 353-135 oder E-Mail: wessling@osnabrueck.ihk.de
Frank Hesse
Geschäftsbereichsleiter | Mitglied der Geschäftsführung
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