IHK warnt: Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Die IHK warnt ihre Mitgliedsunternehmen eindringlich vor gefälschten Rechnungen und Mahnungen über mehrere hundert Euro, die angeblich im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Vergabe eines entsprechenden Zertifikats stehen. Die Schreiben sollen vermeintlich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen.
Aktuell gibt es bei den Fake-Rechnungen eine neue Eskalationsstufe: Nichtzahler erhalten jetzt eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Negativ-Einträgen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa). Um Druck zu erzeugen, sind den Zahlungsaufforderungen amtlich wirkende Anschreiben eines angeblichen Obergerichtsvollziehers beigefügt, inklusive gefälschtem Dienstsiegel und -wappen. Die Zahlungen sollen auf spanische oder italienische Konten gehen, erkennbar an der IBAN mit dem Ländercode ES oder IT. „Die Schreiben sind täuschend echt aufgemacht und überzeugen in Aufmachung und Sprache“, meint die IHK-Beraterin Helga Conrad.
Weder die BGN noch die DGUV sind Absender der Forderungen und es besteht kein Zahlungsanspruch. Die IHK empfiehlt, Rechnungen auch in Urlaubszeiten sorgfältig zu prüfen. „Schauen Sie genau hin und achten Sie auf dubiose Details“, rät Conrad. Betroffene Unternehmen können sich im Zweifel an ihre IHK wenden.