Regionales Raumordnungsverfahren im Landkreis Osnabrück

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Osnabrück soll neu aufgestellt werden. Der Landkreis Osnabrück hat dazu den zweiten Entwurf vorgelegt.
Die Neuaufstellung hat Auswirkungen auf die Unternehmen im Landkreis Osnabrück. Unter anderem geht es im RROP um die Ausweisung von Flächen für großflächigen Einzelhandel oder Windkraftanlagen sowie den Rohstoffabbau, die Energieversorgung und die Verkehrsinfrastruktur wie Straße, Schiene und Wasser.
Die IHK wird eine Stellungnahme erarbeiten. Betroffene Unternehmen können sich mit ihren Hinweisen gerne bis zum 21. Juni 2024 an die IHK wenden. Der Kreistag wird das RROP voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang nächsten Jahres beschließen.
Die Verfahrensunterlagen sind im Internet unter https://entera9.de/212_rrop_osnabrueck/#textband_1 abrufbar.