Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnungen verlängert

Während der Corona-Pandemie hatte es, insbesondere zur Kompensation der politisch verordneten Betriebsschließungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, staatliche Hilfsprogramme für Unternehmen gegeben. Am 31. März 2024 hätte nun die Frist für die Schlussabrechnung über Hilfen aus den Sonderprogrammen geendet. Diese Frist wurde nun verlängert. Unternehmen haben nun noch bis 30. September 2024 Zeit, ihre Schlussabrechnungen einzureichen. Das ist das Ergebnis einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz, die jetzt mit Vertretern von Bund, Ländern und Berufsorganisationen der prüfenden Dritten, also Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie Rechtsanwälten, stattgefunden hat. Eine weitere Fristverlängerung wird es danach nicht mehr geben.
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bewertet die erneute Fristverlängerung grundsätzlich positiv. „Viele kleine und mittelständische Unternehmen können aufatmen, da sie nun gemeinsam mit ihrem prüfenden Dritten mehr Zeit haben, um die Schlussabrechnungen einzureichen. Außerdem ist es gut, dass die Prüfprozesse einfacher und unbürokratischer gestaltet werden“, sagt Thomas Reyl, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung. So sollen beispielsweise Schlussabrechnungen, bei denen die Anträge bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurden und die keine oder nur geringe Abweichungen aufweisen, beschleunigt geprüft werden. Insgesamt wollen die Bewilligungsstellen der Länder im Interesse einer raschen Verbescheidung der Schlussabrechnungen ihr Ermessen bei der Prüfung stärker ausüben und bei Rückfragen mit Augenmaß vorgehen. Bereits im Rahmen der Antragstellung eingereichte Belege sollen nicht erneut angefordert werden.