Nachhaltigkeitsberichte: Unternehmen in der Region unterschiedlich auf Kundenwünsche und EU-Verordnung vorbereitet

Die Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird ab dem Jahr 2024 gelten und verbindliche Standards setzen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament am 18. Oktober 2023 hat nun die finalen Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen festgelegt. Entsprechende Berichte müssen Nachhaltigkeitskennzahlen umfassen, im Lagebericht der Rechnungslegung bzw. im Jahresabschluss enthalten sein und durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden. Die Einführung der Verordnung erfolgt schrittweise nach Unternehmensgröße und Umsatzerlösen. In der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim werden ab 2025 etwa 250 größere Unternehmen von der neuen Richtlinie betroffen sein. Bei diesen Unternehmen arbeiten rund 38 % der Beschäftigten in der Region. Es ist davon auszugehen, dass auch kleinere Unternehmen betroffen sein werden, da sie als Zulieferer von größeren Unternehmen nach ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten befragt werden bzw. anhand nachhaltiger Kriterien ausgewählt werden.
Regionale Unternehmen fangen im Bereich Nachhaltigkeit nicht bei null an. Dies zeigt eine aktuelle IHK-Auswertung der Websites von 260 Unternehmen in der Region. Dabei wurden die Internetauftritte der Unternehmen auf Nachhaltigkeitskommunikation, Nachhaltigkeitsaktivitäten und Nachhaltigkeitsberichterstattung untersucht. Die Analyse zeigt, dass insgesamt 54% der untersuchten Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten. Laut einer IHK-Umfrage im April 2023 haben allerdings schon 64 % der befragten Unternehmen Nachhaltigkeitsmaßnahmen umgesetzt. Dies zeigt: Noch nicht alle Unternehmen, die Nachhaltigkeitsaktivitäten durchführen, berichten auch darüber. „Nachhaltigkeitsaktivitäten sollten auf jeden Fall kommuniziert werden. Sonst bleiben potenzielle Bewerber und Kunden uninformiert und Unternehmen können nicht von ihrem Engagement profitieren“, empfiehlt die IHK-Beraterin für CSR und Nachhaltigkeit, Susann Mädler.
Der von der IHK außerdem vorgenommene Branchenvergleich zeigt, dass etwa die Hälfte der Unternehmen im Baugewerbe, Handel und sonstige Dienstleister Nachhaltigkeitsaktivitäten kommunizieren. Im verarbeitenden Gewerbe sind es knapp zwei Drittel.
Weitere Ergebnisse sind, dass große Unternehmen mehr über Nachhaltigkeit berichten als kleine und Unternehmen, die primär mit Endkunden (B2C) agieren, mehr als Unternehmen, deren Hauptkunden andere Unternehmen sind (B2B). Die erhöhte Nachhaltigkeitskommunikation von B2C-Unternehmen unterstützt die Ergebnisse der IHK-Umfrage aus dem Frühjahr, dass Kundenanforderungen ein Nachhaltigkeitstreiber sind.
Unabhängig von ihrer Größe könnten Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation in wenigen Schritten schon viel erreichen, so Mädler. Ein Beispiel dafür sei, erworbene Zertifikate und Erfolge im Bereich Nachhaltigkeit auf der Website hervorzuheben. CO2-Reduzierungen, belegt durch konkrete Zahlen und im Vergleich zu den Vorjahren, machten Entwicklungen nachvollziehbar. Design und Visualisierung eigneten sich zur Veranschaulichung von Maßnahmen. Die eigene Website solle intuitiv bedienbar und strukturiert sein, sodass etwa unter dem Punkt Nachhaltigkeit der Nachhaltigkeitsmanager auffindbar sei und potenzielle Bewerber schnell finden würden, was das Unternehmen Mitarbeitern biete. Punkten könnten Unternehmen mit Transparenz, dem Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen und einer Nachhaltigkeitsstrategie.