IHK FOSA und Anerkennungsgesetz feiern Jubiläum

„Durch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können jährlich viele Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden. Die IHK FOSA leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung“, erklärt Juliane Hünefeld-Linkermann aus der Leitung des Geschäftsbereichs Aus- und Weiterbildung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zum zehnjährigen Jubiläum der Anerkennungsstelle.
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Gerade mit Blick auf die aktuelle Kriegssituation in Osteuropa ist zu erwarten, dass die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der Ukraine künftig an Bedeutung gewinnt. Bereits im vergangenen Jahr verzeichnete die IHK FOSA 62 Anträge auf Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen. Durch dieses Verfahren können Flüchtlinge schnell in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden.
Im Jahr 2012 wurde die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) mit Sitz in Nürnberg von 76 Industrie- und Handelskammern gegründet. Seither wurden von der IHK FOSA als zuständiger Stelle bundesweit über 45.000 Anträge zu Ausbildungsabschlüssen aus 153 Ländern bearbeitet. Davon konnten über 32.000 Gleichwertigkeitsbescheide erteilt werden. Seit Gründung der IHK FOSA entfielen auf die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim 318 Antragstellungen. Die Verfahren endeten dabei zu rund 55 Prozent mit einer vollen Anerkennung der Gleichwertigkeit.
Hintergrund:
Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen durch die IHK FOSA wird durch das im April 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ermöglicht. Seitdem gibt es auch für den Bereich der dualen Ausbildungsberufe einen rechtsverbindlichen Anspruch, nach einheitlich definierten Maßstäben zu überprüfen, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsausbildungen vergleichbar sind. Durch das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit können ausländische Fachkräfte zeigen, welche Berufsqualifikationen tatsächlich hinter fremdsprachigen Ausbildungsnachweisen stehen. Auch für Arbeitgeber bedeutet dies mehr Transparenz.
Ansprechpartner für die regionalen Betriebe ist das iQ Netzwerk Niedersachsen, das unter www.migrationsportal.de Informationen zum Thema Anerkennung bereitstellt.