IHK-Tourismusausschuss fordert mehr Planbarkeit

Der Fachausschuss Tourismus der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat in seiner aktuellen Sitzung auf die Widersprüche zwischen der gültigen Corona-Verordnung und dem aktualisierten Stufenplan 2.0 der Landesregierung hingewiesen. „Die Betriebe des Gastgewerbes müssen jetzt schnell und umfassend öffnen dürfen, um zu überleben. Dafür muss das faktische Berufsverbot für unsere Branche aufgehoben werden. Die aktuelle Corona-Verordnung und die Neuauflage des Corona-Stufenplans bieten dafür keine verlässliche Planungsperspektive. Was wir brauchen ist ein konkretes Datum mit ausreichend zeitlichem Vorlauf und klaren, gesetzlich festgeschriebenen Öffnungsvoraussetzungen, die dann auch einen wirtschaftlichen Betrieb erlauben“, forderte der Ausschussvorsitzende, Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Ferienzentrum Schloss Dankern GmbH & Co. KG, Haren. Nichts sei für das Gastgewerbe schlimmer, als ein „Auf und zu“, das an einen politisch beliebigen Inzidenzwert gekoppelt ist.
Eine wichtige politische Beschränkung, die umstrittene „Landeskinder“-Regelung bei touristischen Übernachtungen, war gerichtlich bereits aufgehoben worden. Weitere Begrenzungen, wie die maximal 60-prozentige Auslastung der Hotels, seien bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ebenfalls unbegründet, so der Vorsitzende. Auch sei ein wirtschaftlicher Betrieb mit diesen Vorgaben auf absehbare Zeit nicht möglich. Zu der gleichen Einschätzung kamen auch knapp
70 Prozent der Teilnehmer einer aktuellen Blitzumfrage der IHK Niedersachsen (IHKN), an der sich knapp 700 Unternehmen aus der Branche beteiligt hatten.
„Die Unternehmen haben lange auf erste Lockerungen gehofft und standen nach deren Ankündigung schon in den Startlöchern. Doch dann begann erneut ein Wochenende, ohne dass die Verordnung veröffentlicht war, die bereits ab Montag, den 10. Mai, gelten sollte. So ein Wirrwarr frustriert die Unternehmen ebenso wie die Beschäftigten“, bemängelte IHK-Geschäftsbereichsleiterin Anke Schweda. Denen, die tatsächlich öffneten, sei offenbar zugemutet worden, sich innerhalb eines Tages auf eine Öffnung unter Auflagen vorzubereiten, die sie noch gar nicht kennen konnten. Die Ausschussmitglieder richteten deshalb die Forderung an die Landesregierung, diese Fehler mit der neuen Verordnung, die für den 31. Mai angekündigt ist, nicht zu wiederholen, sondern den Unternehmen mehr zeitlichen Vorlauf zu geben.