Erneute Corona-Schließungen zerstören Hoffnungen in Handel und Tourismus
„Die Lage vieler Branchen ist inzwischen sehr ernst. So sind Gastronomie und Hotellerie seit Monaten geschlossen und ohne Perspektive. Andere Betriebe müssen jetzt nach erst kurzer Öffnung wieder schließen, wie etwa der Osnabrücker Einzelhandel. Nicht alle werden diesen Lockdown überstehen", erklärte Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, in der aktuellen Sitzung der IHK-Vollversammlung. Er forderte daher die Politik auf, jetzt dringend zu einer abgestimmten Öffnungsstrategie zu gelangen, die das unternehmerische Handeln wieder ermöglicht. Die Beliebigkeit der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen biete dafür allerdings keine Grundlage.
Besonders belastet von der Corona-Politik sind der Einzelhandel und das Gastgewerbe. „Nach dem 8. März hat die Öffnungsmöglichkeit ‚Click & Meet‘ wieder für etwas Hoffnung bei den Einzelhändlern gesorgt. Jetzt müssen sie zumindest in Osnabrück schon wieder schließen. Das Frühlingserwachen der Innenstadt fällt damit aus“, erklärte Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung der IHK. Den Betrieben fehlten nun erneut Planungssicherheit und Öffnungsperspektiven.
Sie kritisierte in dem Zusammenhang die „offensichtlichen Schwächen der Corona-Landesverordnung“. Eine innere Logik liege den vorgegebenen Maßnahmen keineswegs zugrunde. Die Schließung ausgewählter Sortimente sei ebenso beliebig wie die Regelungen zu den Flächenbedarfen in den geöffneten Geschäften. So sind in Betrieben mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern – etwa im Lebensmittelbereich – zehn Quadratmeter pro Kunde erforderlich, bei größeren Verkaufsflächen 20 und beim Verfahren ‚Click & Meet‘ 40 Quadratmeter je Kunde. „Es ist aber überhaupt nicht plausibel, dass die Ansteckungsgefahr bei ‚Click & Meet‘ höher sein soll als an der Kassenschlange beim Lebensmittelkauf“, so Schweda. Auch erschließe sich für sie nicht, warum etwa Buchläden öffnen, Kinderbekleidung aber nicht gekauft werden dürfe. Sie verwies außerdem auf die Asymmetrien bei den Lockerungsszenarien: Während bereits drei Tage nach einer Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes eine Schließung in Kraft tritt, ist eine Lockerung dagegen erst nach sieben Tagen einer Unterschreitung des Inzidenzwertes vorgesehen. Die Corona-Verordnung des Landes müsse daher dringend nachgebessert werden.
Ganz besonders der Tourismusbranche fällt es inzwischen schwer, Licht am Ende des Tunnels zu sehen. „Während die Politik jetzt Reisen nach Mallorca ohne jede Beschränkung ermöglicht hat, darf eine touristische Übernachtung innerhalb Deutschlands nach wie vor nicht erfolgen, obwohl wir hier umfangreich in ausgefeilte Hygienekonzepte investiert haben“, erklärte Vollversammlungsmitglied Friedhelm-Wilhelm Freiherr von Landsberg-Velen, der zugleich Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses ist. Er kritisierte insbesondere, dass die niedersächsische Verordnung deutlich über den Bund-Länder-Beschluss hinausgeht. So sei etwa für Kinos und Theater in Niedersachsen keine Öffnung vorgesehen, in anderen Bundesländern sei das bei Inzidenzen unter 100 zumindest möglich. Das Land habe demnach Möglichkeiten zur Lockerung bewusst nicht genutzt. Das wichtige touristische Ostergeschäft werde in Niedersachsen offensichtlich nicht stattfinden. „Die ganze Branche steht im Regen. Übernachtungen und Restaurantbesuche lassen sich nun einmal nicht digital realisieren“, so Freiherr von Landsberg-Velen. Es brauche daher klare Signale für einen Neustart mit fixen Datumsangaben. Dies sei auch deshalb erforderlich, um die Arbeitskräfte pünktlich einstellen zu können.