Abkehr von reiner Inzidenz-Betrachtung – Spielräume bei Allgemeinverfügungen sinnvoll nutzen
Die Stadt Osnabrück weist heute (29. Juli 2021) erstmals seit Ende Mai wieder eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 auf. Bleibt der Wert auch in den nächsten beiden Tagen über dieser Grenze, so drohen ab kommender Woche neue Einschränkungen des Wirtschaftslebens in der Stadt. Hier sei ein Vorgehen mit Augenmaß nötig, fordert die IHK.
Konkret sieht die Corona-Verordnung des Landes vor, dass bei einer stabilen Inzidenz von über 35 Begrenzungen der Kundenanzahl je nach Verkaufsfläche für den Einzelhandel in Kraft treten. Zudem dürften Beherbergungsbetriebe nur noch 80 % der Betten belegen und müssten Zimmer vor einer Wiedervermietung einen Tag sperren. In der Innengastronomie würden die Kapazität wieder auf 50 % beschränkt sowie eine Testpflicht und eine Sperrstunde ab 23 Uhr eingeführt. „Wir haben in der Stadt Osnabrück eine Impfquote von über 80 %. Daher wären solche Einschränkungen für die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig“, betont Eckhard Lammers, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. „Mit Fortschreiten der Impfkampagne und dem damit verbundenen Schutz der Risikogruppen ist die reine Inzidenzbetrachtung für Schließungen einzelner Branchen und Wirtschaftszweige nicht mehr angemessen. Wir fordern daher – wie auch bereits von Politikern aller Parteien angeregt – eine Einbeziehung weiterer Kriterien wie etwa der Impfquote, der Krankenhausbelegung und der Auslastung der Intensivstationen in die Grenzwertberechnung für den Stufenwechsel nach der Corona-Verordnung“, so Lammers weiter.
Für die Zeit bis zu einer Umsetzung dieser Forderung sollte die Stadt die vom Land neu geschaffenen Spielräume nutzen. „Die Corona-Verordnung enthält seit gestern für Landkreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, einzelne Branchen und Lebensbereiche beim Stufenwechsel auszusparen, wenn diese nicht zur negativen Entwicklung vor Ort beigetragen haben. Hierdurch wird ein differenziertes und der tatsächlichen Pandemieentwicklung angepasstes Vorgehen ermöglicht“, erklärt Lammers. Und genau das sei in Osnabrück notwendig. Einzelhandel, Hotels oder Gaststätten seien für den Anstieg der Zahlen nach jetzigem Wissensstand nicht verantwortlich. „Wir bitten die Stadt daher dringend, bei einem möglichen Wechsel der Corona-Stufen in den kommenden Tagen von der neuen Ausnahmeregelung in der Corona-Verordnung Gebrauch zu machen und somit Verschärfungen für Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe und Gastronomie zu vermeiden.“