Vorsicht vor Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt Unternehmen vor Fake-Rechnungen, die vermeintlich vom Amtsgericht Osnabrück stammen. Damit werden Gebühren im hohen dreistelligen Bereich für Neueintragungen oder Änderungen im Handelsregister verlangt.
Die gefälschten Rechnungen sind mit dem niedersächsischen Landeswappen, dem Fettdruck „Niedersachsen“, einem Hinweis auf das Amtsgericht Osnabrück und aufgeschlüsselten Positionen von Gebühren und Auslagen für Registereintragungen versehen. Zudem sind rechnungsähnlich aufgemachte Schreiben mit dem Bundesadler im Umlauf, die mit dem Fettdruck „Amtsgericht Osnabrück“ ebenfalls täuschend echt wirken. Verlangt werden von dem Empfängern der Schreiben Beträge von über 800 Euro, Laut Auskunft des Amtsgerichts hatte das betroffene Unternehmen in diesem Fall tatsächlich lediglich 70 Euro für den Eintrag ins Handelsregister zu zahlen. In einer neu aufgetretenen Variante werden “nur” 404,60 € verlangt, was noch täuschend echter auf den Empfänger wirken kann.
„Die Absender nutzen das Überraschungsmoment. Denn die einzige offizielle Handelsregisterbekanntmachung durch das Registergericht erfolgt im Internet. So gelangen die Absender gefälschter Schreiben schnell an die Daten von Unternehmen und verschicken dreist ihre Rechnungen und Angebote für nutzlose Datenbanken, noch bevor die Betriebe die offizielle Kostenrechnung vom Registergericht erhalten“, erklärt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK, das Vorgehen.
Uns vorliegende Beschwerden wurden an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) weitergeleitet. Dieser hat Strafanzeige erstattet und die zuständige Bank informiert.
Die IHK empfiehlt Unternehmen, bei den Kostenrechnungen für Handelsregistereinträge aufmerksam zu sein. Im Zweifel hilft die IHK.