Novemberhilfe kann jetzt beantragt werden - IHK-Hotline frei geschaltet
Ab sofort können Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige, Vereine und Einrichtungen ihre Anträge für die außerordentlichen Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) stellen. Diese Hilfen werden für betroffene Branchen um den Zeitraum der angeordneten Schließungen, vorerst absehbar für den Dezember 2020, verlängert. Für Fragen zur Novemberhilfe, wie auch zur Überbrückungshilfe des Bundes und weiteren Förderangeboten für Unternehmen in der Corona-Krise bietet die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim telefonische Unterstützung an. Unter der IHK-Hotline 0541 353-530 beraten die IHK-Experten betroffene Unternehmen.
Die Novemberhilfe steht allen Unternehmen, Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen zu, die ihren Geschäftsbetrieb durch Schließungsverordnung im November einstellen mussten oder die mindestens 80 Prozent ihrer Geschäftstätigkeit mit geschlossenen Unternehmen abwickeln. Grundsätzlich wird eine Pauschale in Höhe von 75 Prozent des jeweiligen Novemberumsatzes 2019 gewährt. Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag bis 5.000 Euro beantragen. Alle anderen Unternehmen müssen die Novemberhilfe über einen prüfenden Dritten beantragen und erhalten auf die beantragte Fördersumme zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent, maximal 10.000 Euro. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.