Neue Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

Die IHK weist darauf hin, dass Unternehmen des Gaststättengewerbes, die den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken wollen, ab sofort Investitionskostenzuschüsse bis zu 100.000 Euro erhalten können.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium ein niedrigschwelliges Investitionsprogramm für Gaststätten in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Das Förderprogramm hat ein Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro und richtet sich an Unternehmen des Gaststättengewerbes mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Unter anderem werden Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen gefördert, die einen Bezug zu Covid-19 haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände.
Die Zuschüsse betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro. Anträge können direkt über das Kundenportal NBank gestellt werden.