Fristverlängerung für die TSE-Kassennachrüstung ist da

„Einzelhändler und Gastronomen aus Niedersachsen können etwas aufatmen“, so IHK-Juristin Karen Frauendorf. Bis Ende September 2020 hätten bargeld-intensive Betriebe ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen ausrüsten müssen. Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar auf September 2020 verschoben.
Die Finanzministerien in Niedersachsen und vier weiteren Bundesländern haben nun einen weiteren zeitlichen Aufschub für die TSE-Nachtrüstung mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden sind. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. „Wir begrüßen sehr, dass Niedersachsen eine eigene Härtefallregelung geschaffen hat. Gerade für den Handel und die Gastronomie hätte eine Kassenumrüstung in Corona-Zeiten eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. Hinzu kommt, dass Lieferprobleme bei Kassenhändlern möglich sind“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung. (14.07.2020)