Streitschlichtung: Neue Informationspflichten für Unternehmer
Unternehmer, die Kauf- und Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen, müssen ab dem 1. Februar auf ihrer Internetseite und/oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neue Informationspflichten beachten. Darauf weist die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hin.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet die Unternehmer, Verbraucher über ihre Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitschlichtung zu informieren. Bei Streitigkeiten ist auf der Internetseite und/oder in den AGB auf die zuständige Schlichtungsstelle hinzuweisen. Damit sollen Streitigkeiten in Zukunft schnell und preiswert gelöst werden. „Werden diese Pflichten nicht beachtet, drohen dem Unternehmer kostenpflichtige Abmahnungen“, erklärt die IHK-Juristin Anne Borowski. Deshalb rät die IHK allen Unternehmern, jetzt zu klären, ob für sie die Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung mit Verbrauchern infrage kommt. Auch der Verzicht auf den Schlichtungsweg muss auf der Internetseite bzw. in den AGBs dokumentiert werden.