IHK informiert: 2018 keine Zahlungsaufschläge im Einzelhandel
(05.12.2017) Ab dem 13. Januar 2018 dürfen Händler keine Aufschläge mehr für bestimmte Zahlungsarten von Käufern verlangen. Dies gilt auch für rein kostendeckende Aufschläge, die bis dahin erlaubt waren. Gegenüber Verbrauchern, also im B2C-Bereich, gilt das Verbot für alle gängigen Zahlungsmittel, so IHK-Jurist Lars Winter.
Dies seien zumindest SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung, Visa, Mastercard sowie Maestro- und Girokarten. Händler sollten insbesondere ihre technischen Systeme rechtzeitig anpassen. Das Verbot gilt sowohl bei Online- als auch Offline-Geschäften. Bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden, also im B2B-Bereich, dürfen jedoch bei kartengebundenen Zahlungsmitteln weiterhin Aufschläge genommen werden. Gesetzliche Grundlage der Änderung ist der neue § 270a BGB.
Weitere Informationen und Beratung: IHK, Dr. Lars Winter, Tel.: 0541 353-315 oder E-Mail: winter@osnabrueck.ihk.de sowie unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 3917100)
Dies seien zumindest SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung, Visa, Mastercard sowie Maestro- und Girokarten. Händler sollten insbesondere ihre technischen Systeme rechtzeitig anpassen. Das Verbot gilt sowohl bei Online- als auch Offline-Geschäften. Bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden, also im B2B-Bereich, dürfen jedoch bei kartengebundenen Zahlungsmitteln weiterhin Aufschläge genommen werden. Gesetzliche Grundlage der Änderung ist der neue § 270a BGB.
Weitere Informationen und Beratung: IHK, Dr. Lars Winter, Tel.: 0541 353-315 oder E-Mail: winter@osnabrueck.ihk.de sowie unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 3917100)