FAQ-Liste „IHK-Finanzierung 2018 ff.“

Wie finanziert sich die IHK?

Unsere IHK finanziert sich vor allem aus (Mitglieds-)Beiträgen (rd. 60 %), Gebühren für öffentlich-rechtliche Leistungen (rd. 20 %) und Entgelten für Dienstleistungen (rd. 10 %). Beitragspflichtig sind alle IHK-Mitgliedsunternehmen, wobei fast 40 % der Unternehmen (sehr kleine Unternehmen, Existenzgründer) keinen Beitrag entrichten müssen.

Wie setzt sich der IHK-Beitrag zusammen?

Der IHK-Beitrag umfasst zwei Komponenten: Den Grundbeitrag (gestaffelt nach Höhe des Gewerbeertrags) und die Umlage, die sich nach der Höhe der Gewerbeerträge bestimmt.

Wie haben sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt?

Unsere IHK hat in den vergangenen rd. 20 Jahren die Beiträge insgesamt mehr als zehnmal gesenkt. Im Jahr 1996 lag der Umlagehebesatz noch bei 0,24 %, aktuell liegt er seit 2010 bei 0,05 %. Im kommenden Jahr soll er auf 0,08 % ansteigen und damit wieder das Niveau erreichen, das er vor der letzten Senkung im Jahr 2009 hatte. Die Grundbeiträge sind in der gesamten Zeit nicht erhöht worden.

Wie hoch liegt der IHK-Beitrag im Vergleich?

Unsere IHK gehört zu den günstigsten IHKs in ganz Deutschland. Der durchschnittliche IHK-Beitrag je Mitgliedsunternehmen betrug 2016 rd. 125 Euro im Jahr bzw. gut 10 Euro monatlich. Zum Vergleich: Im Durchschnitt berechnen die mit unserer IHK vergleichbaren mittelgroßen IHKs rd. 183 Euro im Jahr.

Warum sind Änderungen in der Finanzierung ab 2018 erforderlich?

In den vergangenen Jahren hat unsere IHK in einem bewusst geplanten Prozess jährliche Verluste bilanziert, die mit den Rücklagen verrechnet wurden. Die Eigenkapitalquote unserer IHK wurde so von rd. 45 % (2011) gezielt auf rd. 25 % (2017) gesenkt. Damit hat sie ein Niveau erreicht, das aus Risikosicht beibehalten werden soll.

Was verändert die IHK im Hinblick auf ihre Finanzierung?

In Fortsetzung des bewusst geplanten Prozesses möchte unsere IHK ab 2018 durch Einsparungen sowie durch die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen wieder ausgeglichene Jahresergebnisse erzielen. Insofern hat die von den gewählten Unternehmern besetzte IHK-Vollversammlung einen entsprechenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 verabschiedet, der Anpassungen bei allen drei Komponenten (Aufwand, Gebühren, Beiträge) beinhaltet.

Wie werden sich die IHK-Beiträge verändern?

Der Umlagehebesatz soll von 0,05 % auf 0,08 % angehoben werden - und damit das Niveau vor der letzten Senkung 2010 erreichen. Zudem erhöht sich der Grundbeitrag vor allem für die ertragsstarken Unternehmen (Gewerbeertrag > 250.000 Euro). Die gestaffelten Grundbeiträge bis zu einem Gewerbeertrag von 50.000 Euro bleiben konstant. Zwischen 50.000 Euro und 250.000 Euro kommt es bei den Grundbeiträgen zu geringen Anpassungen. Grundsätzlich wird auch im Jahr 2018 ein großer Teil der Mitgliedsunternehmen (fast 40 %) infolge von Freibeträgen oder als Existenzgründer von der Beitragszahlung befreit bleiben.

Wie hoch liegt der IHK-Beitrag im Vergleich nach einer geplanten Erhöhung?

Auch nach der geplanten Beitragserhöhung wird der IHK-Durchschnittsbeitrag je Mitglied mit rd. 148 Euro pro Jahr bzw. rd. 12 Euro pro Monat auf einem im bundesweiten Vergleich niedrigen Niveau verbleiben (s. o. Durchschnitt mittlere IHKs rd. 183 Euro pro Jahr).

Geht die IHK sparsam mit den Mitteln um?

Unsere IHK ist per Gesetz zu „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ verpflichtet. Pro IHK-Mitglied entsteht aktuell ein Durchschnittsaufwand von 219 Euro. Zum Vergleich: Im Durchschnitt wenden mittelgroße IHKs 275 Euro pro IHK-Mitglied auf. Ein wesentlicher Grund dafür ist die vergleichsweise sehr schlanke personelle Ausstattung unserer IHK (rd. 1,5 Vollzeitäquivalente pro 1.000 IHK-Mitglieder).

Wo kann ich mich über die Finanzen der IHK informieren?

Die IHK-Finanzen sind transparent. Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse stehen auf www.ihk.de/osnabrueck. Der Flyer „ihk-transparent (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 575 KB)“ informiert über die IHK-Finanzen. IHK-übergreifend finden sich wesentliche Kennzahlen aller IHKs auf www.ihk-transparent.de.