IHK begrüßt neues Integrationsgesetz
Das neue Integrationsgesetz ist jetzt in Kraft getreten. Es erleichtert die Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen. Darauf weist die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hin.
Das Gesetz setzt unter anderem die von der IHK-Organisation geforderte 3+2-Regelung um: Geduldete erhalten für die Dauer der Berufsausbildung und eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren ein Bleiberecht. Dies schafft für die Unternehmen und die betroffenen Auszubildenden Planungssicherheit. Zudem wird der Zugang zu Förderinstrumenten für die Ausbildung erleichtert.
Des Weiteren verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in Niedersachsen flächendeckend für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Damit können Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dass geprüft wird, ob ein deutscher oder EU-Bewerber für den Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit ist bereits nach drei Monaten möglich.
Hier finden Unternehmen eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen.
Das Gesetz setzt unter anderem die von der IHK-Organisation geforderte 3+2-Regelung um: Geduldete erhalten für die Dauer der Berufsausbildung und eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren ein Bleiberecht. Dies schafft für die Unternehmen und die betroffenen Auszubildenden Planungssicherheit. Zudem wird der Zugang zu Förderinstrumenten für die Ausbildung erleichtert.
Des Weiteren verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in Niedersachsen flächendeckend für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Damit können Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dass geprüft wird, ob ein deutscher oder EU-Bewerber für den Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit ist bereits nach drei Monaten möglich.
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