EEG-Ausnahmen sichern industrielle Wettbewerbsfähigkeit
„Die Ausnahmeregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz für energieintensive Unternehmen sichern die internationale Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Betriebe in der Region. Deshalb ist es so wichtig, diese Möglichkeiten im EEG zu erhalten. Sie sind die Voraussetzung für mehr Arbeitsplätze in der Region.“ Dies erklärte aus Anlass der Veröffentlichung der aktuellen Liste der unter die Besondere Ausgleichsregelung fallenden Unternehmen jetzt Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
Nach dieser vom zuständigen Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellten Liste wurde die EEG-Umlage im Jahr 2015 für 53 Betriebe mit 55 Abnahmestellen in der Region reduziert. 2014 galt dies noch für 52 Betriebe mit 56 Abnahmestellen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Industriebetriebe.
Insgesamt hätten die finanziellen Belastungen für die meisten regionalen Betriebe durch die Novellierung des EEG im letzten Jahr allerdings weiter zugenommen. Zugleich könnten die ausländischen Wettbewerber aufgrund der gesunkenen Preise für wichtige Rohstoffe wie Öl und Gas Energie günstiger einkaufen. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht zu weiteren Kostensteigerungen für die Unternehmen führen. Im Gegenteil: Wenn in Deutschland wieder mehr investiert werden soll, muss auch die deutsche Energiepolitik wieder international wettbewerbsfähig werden“, so Graf.