Zollverfahren in Kroatien müssen beendet werden - IHK-Netzwerk behandelte EU-Beitritt Kroatiens
(10.07.2013) Kroatien ist zum 1. Juli 2013 als 28. Land der EU beigetreten. Über die Auswirkungen auf das Zollrecht sprach das IHK-Netzwerk Außenhandel und Zoll. „Die deutschen Unternehmen müssen beachten, dass durch den Beitritt nicht automatisch alle Zollformalitäten entfallen“, erklärte IHK-Netzwerkbetreuer Hartmut Bein. Wichtig sei es, dass alle Zollverfahren, die vor dem Beitritt begonnen wurden, auch formal beendet werden.
Weiteres Thema im Netzwerk waren die Exportkontrollvorschriften der USA. „Das US-Exportkontrollrecht verfolgt einen globalen Ansatz. Daher können auch deutsche Unternehmen in Einzelfällen durchaus von diesen Regularien betroffen sein. Dies sei immer dann der Fall, wenn US-Waren in deutsche Produkte einfließen und weiter exportiert werden“, erläuterte Dr. Ursula Bachem-Niedermeier, Referatsleiterin Zoll bei der Germany Trade and Invest. Bei Verstößen könne es passieren, dass ein Unternehmen im schlimmsten Fall auf eine „schwarze Liste“ der amerikanischen Behörden gerät und dadurch Probleme bei der Auftragsvergabe in den USA bekommt.
Im IHK-Netzwerk „Außenhandel und Zoll“ treffen sich Vertreter aus auslandsaktiven Unternehmen, Speditionen und der Zollverwaltung. Weitere Informationen: IHK, Hartmut Bein, Tel. 0541 353-126 oder bein@osnabrueck.ihk.de