ihk-magazine online
Nr. 7190906
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Zukünftige Wirtschaft braucht Gewerbeflächen

Wie schaffen wir die Voraussetzungen für weiteres wirtschaftliches Wachstum? Zu dieser Fragestellung suchte unsere IHK das Gespräch mit den regionalen Wirtschaftsförderungen des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie – bei einem zweiten Termin – der Stadt Osnabrück.
NORDHORN / OSNABRÜCK | Die Antwort ist ein Zusammenspiel aus vielen Faktoren und von verschiedenen Akteuren. Die Kommune weist Flächen für Gewerbe- und Wohngebiete aus. Unsere IHK ist in diese Planverfahren eingebunden, bewertet diese und vertritt dabei die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft. Die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Landkreis Grafschaft ­Bentheim (GGB) mbH übernimmt die bauliche Erschließung der Grundstücke, während die Wirtschaftsförderung mit ihrem Unternehmerbüro die Unternehmen in Antrags- und Genehmigungsverfahren begleitet und unterstützt. Auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Osnabrück bietet diesen Service an. Einigkeit besteht darin, dass auch die Infrastruktur zusätzlich zu den Gewerbeflächen entwickelt werden muss. Wichtig sind die Investitionen in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, von Breitband, Mobilfunk und Energieversorgung. Dies sind Forderungen unserer IHK aus den kommunalpolitischen Positionen (siehe ihk-magazin 05/2026).
Der gemeinsame Austausch zwischen IHK und den Wirtschaftsförderungen zeigte eines deutlich: Gewerbeflächen sind eine zentrale, grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation und Beschäftigung. Damit sich Unternehmen ansiedeln, braucht es niedrige Kosten beim Flächenankauf und beim Bauen, niedrige Gewerbesteuer-Hebesätze sowie direkte Anschlüsse an das überregionale Verkehrsnetz. Durchschnittlich beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz im Landkreis Grafschaft Bentheim 367 % und in der Stadt Osnabrück 440 %. Der Durchschnitt in unserer IHK-Region liegt bei 380 %. Zwar sind niedrige Gewerbesteuer-Hebesätze ein Vorteil. Osnabrück ist jedoch laut Landesplanung ein Oberzentrum und mit einem Pendlersaldo von 31.663 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ziel vieler von außerhalb. Für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur ist die Stadt Osnabrück zuständig.
Damit Kommunen weitere Gewerbe- und auch Wohngebiete ausweisen können, sind verfügbare Flächen wichtig. Die Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zeigen: Im Vergleich von 2024 zu 2011 haben die Flächen für Gewerbe und Industrie als auch für Wohnungen niedersachsenweit um 7,36 % bzw. um 7,01 % zugenommen. Die Entwicklung im Landkreis Grafschaft Bentheim verlief dabei überdurchschnittlich, denn dort nahmen die Flächen für Industrie und Gewerbe um 16,27 % und für Wohnungen um 13,44 % zu. Die Entwicklung der Stadt Osnabrück weicht nach unten vom Landesdurchschnitt ab, die Industrie- und Gewerbeflächen nahmen dort nur um 3,82 % und Wohnbauflächen um 4,08 % zu.
Große, zusammenhängende Gewerbeflächen hat die Stadt Osnabrück im Smart Business Park am Limberg, während im Landkreis Grafschaft Bentheim der Gewerbepark Bad Bentheim-Gildehaus das größte Projekt ist. Im Gespräch mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim, der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Landkreis Grafschaft Bentheim (GGB) mbH und unserer IHK wurde deutlich, dass jede Entwicklung einer Fläche unterschiedliche Herausforderungen hat. Die GGB entwickelt und vermarktet im Landkreis die Wohn- und Gewerbegebiete. Daher kennt sie die Schwierigkeiten vor Ort. Dies ist oftmals der Umgang mit den Emissionen. Denn: Als Landkreis mit vielen kleinen und mittleren Städten und Gemeinden liegen Flächen mit aktiver Landwirtschaft in der Nähe von Wohnbauflächen. Auch die Nachbarschaft von Wohn- und Gewerbeflächen kann wegen Gewerbelärm problematisch sein. Dafür werden Gutachten erstellt, die diese Konfliktlagen einschätzen und Maßnahmen zur Entschärfung vorschlagen. Mit diesen Themen beschäftigt sich unsere IHK in den Planverfahren fortlaufend und berät unsere Unternehmen.
Anja Thurm
Standortentwicklung, Innovation und Energie
Projektleiterin Raumordnung