IHK in Osnabrück bestellt und vereidigt zwei Sachverständige aus der Region
IHK-Vizepräsidentin Anja Lange-Huber vereidigte am 2. September 2025 die Sachverständigen Jasmin Hedemann aus Osnabrück und Elisabeth (gen. Lisa) Plogmann aus Georgsmarienhütte in den Räumen der IHK in Osnabrück. Die beiden Expertinnen freuten sich, in einem feierlichen Akt ihren Eid leisten und ihre Bestellungsurkunden entgegennehmen zu können. Jasmin Hedemann wurde für das Sachgebiet „Verpackungsentsorgung“ und Elisabeth Plogmann für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ bestellt.
v.li.: IHK-Jurist Robert Alferink, Jasmin Hedemann, Dipl.-Ing. (FH) Elisabeth Plogmann, IHK-Vizepräsidentin Anja Lange-Huber, IHK-Beraterin Helga Conrad
Jasmin Hedemann aus Osnabrück und Elisabeth (gen. Lisa) Plogmann aus Georgsmarienhütte freuen sich über ihre öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK.
Warum bestellt und vereidigt denn eine IHK überhaupt Sachverständige?
Die Bezeichnung “Sachverständiger” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen. Zur Abgrenzung sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor, die von einer unabhängigen und neutralen Organisation wie der IHK erfolgt.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
So mussten beide Expertinnen ihre „besondere“ Sachkunde zuvor aufwändig nachweisen. Die IHK in Osnabrück als Bestellungskörperschaft überprüft sowohl die persönliche Integrität eines Bewerbers als auch das überdurchschnittliche Wissen. Durch eingerichtete Fachgremien werden mehrere Gutachten überprüft und schriftliche bzw. mündliche, zum Teil auch praktische Prüfungen durchgeführt. Bei positivem Ausgang werden die Sachverständigen regelmäßig für fünf Jahre bestellt.
Was machen öffentlich bestellte Sachveständige für Verpackungsentsorgung eigentlich? Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Kontrolle gesetzlicher Vorgaben zur Abfallwirtschaft und zum Umweltschutz. Die Sachverständigen erstellen beispielsweise Mengenstromnachweise auf der Grundlage des Verpackungs- oder Batteriegesetzes. Sie sind für viele Unternehmen wichtig, um Dokumentationspflichten nachkommen zu können.
Sachverständige, die für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ öffentlich bestellt sind, ermitteln vor allem Verkehrswerte von Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke). Dazu gehören z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, aber auch Erbbaurechte. Sie werden u.a. bei Käufen oder Verkäufen, bei Investitionsentscheidungen, im Schenkungs- oder Erbfall, bei Ehescheidungen oder bei der Zwangsversteigerung beauftragt.
Die öffentliche Bestellung ist eines der höchsten Qualitätsmerkmale eines Sachverständigen für geprüften Sachverstand und persönliche Zuverlässigkeit. Sie belegt die herausragende Sachkunde erfahrener Personen. Das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung macht die Auswahl für Auftraggeber leichter. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden durch die IHK darauf vereidigt, ihre Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erstatten.
Experten unterschiedlichster Fachgebiete haben die Chance, sich als Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen. Sind Sie besonders sachverständig? Dann vereinbaren Sie jetzt online ein Beratungsgespräch mit Helga Conrad von der IHK in Osnabrück.